
Altmaier steht trotz aller Kritik zum Kohle-Ausstieg

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) steht ungeachtet aller Kritik zu dem von der Bundesregierung geplanten Gesetz zum Kohleausstieg. Er lobte die geplante Neuregelung bei der ersten Lesung im Bundestag als "historischen Schritt hin zu mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit". Er wünsche sich, "dass bei allem Weltuntergangsgerede auch anerkannt wird, dass wir viel erreicht haben beim Klimaschutz".
Altmaier verwies auf das Vorhaben der Regierung, vielleicht schon 2035 aus der Kohleverstromung auszusteigen. "Das macht kein anders vergleichbares Industrieland." Zudem habe kein anderes großes Industrieland einen so hohen Anteil an Erneuerbaren Energien.
Der Bundeswirtschaftsminister sprach von einem "guten Gesetz" und wandte sich damit indirekt gegen die von Opposition und Umweltverbänden erhobene Forderung, die Vorlage nachzubessern und ehrgeizigere Ziele zum Klimaschutz zu beschließen.
SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch bekannte sich ebenfalls zum Gesetzentwurf der Bundesregierung und rief alle Akteure zur Kompromissbereitschaft auf. Die "großen Fragen" von Klimaschutz auf der einen und etwa der Sorge um Arbeitsplätze auf der anderen Seite dürften "nie konfrontativ" geklärt werden, sagte er in der Bundestagsdebatte.
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) forderte eine kontinuierliche Einbeziehung der vom Kohleausstieg betroffenen Länder. Im weiteren Gesetzesverfahren müsse deutlich werden, "dass die Länderbeteiligung keine Eintagsfliege ist", sagte der Magdeburger Regierungschef vor dem Bundestag. Es gebe noch immer keine Klarheit über den Umfang der Strukturförderung. Es gebe aber keine Alternative dazu, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen.
Das vom Bundeskabinett Ende Januar beschlossene Gesetz sieht ein Ende der Kohleverstromung bis spätestens Ende 2038 vor. Ab 2026 soll geprüft werden, ob der Ausstieg bereits bis Ende 2035 möglich ist. Das Gesetz sieht auch konkrete Beträge für Ausgleichszahlungen an Betreiber von Steinkohlekraftwerken vor.
Der Höchstpreis für das geplante Ausschreibungsverfahren soll demnach dieses Jahr 165.000 Euro pro Megawatt Nettonennleistung betragen, die vom Netz geht. Bis 2026 soll der Höchstpreis auf 49.000 Euro sinken. Auch Braunkohlebetreiber erhalten für die vorzeitigen Abschaltungen milliardenschwere Ausgleichszahlungen.
(U.Beriyev--DTZ)