Deutsche Tageszeitung - Verbot von zwei Demonstrationen bei Hamburger G20-Gipfel 2017 rechtmäßig

Verbot von zwei Demonstrationen bei Hamburger G20-Gipfel 2017 rechtmäßig


Verbot von zwei Demonstrationen bei Hamburger G20-Gipfel 2017 rechtmäßig
Verbot von zwei Demonstrationen bei Hamburger G20-Gipfel 2017 rechtmäßig / Foto: © AFP/Archiv

Das Verbot von zwei Demonstrationen beim G20-Gipfel in Hamburg ist rechtmäßig gewesen. Neun Jahre nach dem chaotisch verlaufenen Gipfel entschied das Oberverwaltungsgericht der Hansestadt am Donnerstag gegen Attac. Das globalisierungskritische Netzwerk kündigte an, weitere juristische Schritte zu prüfen.

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Die Stadt hatte im Juli 2017 einen Bereich definiert, in dem es während des Gipfels keine Versammlungen geben durfte. Die Attac-Demonstrationen wurden darum in der Innenstadt nicht erlaubt. Attac zog vor Gericht und erzielte 2022 einen Erfolg. Das Verwaltungsgericht entschied, dass dieses Verbot rechtswidrig war.

Das sah das Oberverwaltungsgericht in der Berufung nun anders. Es gab der Stadt Recht. Gegen das Urteil kann aber noch vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vorgegangen werden.

Der Gipfel der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer wurde im Juli 2017 in Hamburg ausgerichtet. Es gab dabei tagelange schwere Ausschreitungen, an denen sich gewaltbereite Linksextremisten aus dem In- und Ausland beteiligten.

(O.Zhukova--DTZ)

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