Deutsche Tageszeitung - Bericht: US-Gericht untersagt Nutzung von FBI-Verhörprotokollen in 9/11-Prozess

Bericht: US-Gericht untersagt Nutzung von FBI-Verhörprotokollen in 9/11-Prozess


Bericht: US-Gericht untersagt Nutzung von FBI-Verhörprotokollen in 9/11-Prozess
Bericht: US-Gericht untersagt Nutzung von FBI-Verhörprotokollen in 9/11-Prozess / Foto: © US Government/AFP/Archiv

Im US-Prozess gegen den mutmaßlichen Chefplaner der Anschläge vom 11. September 2001, Chalid Scheich Mohammed, dürfen dessen Geständnisse gegenüber FBI-Agenten im berüchtigten US-Gefangenenlager Guantanamo einem Bericht zufolge nicht verwendet werden. Die Nutzung dieses Materials vor Gericht sei unzulässig, entschied laut "New York Times" am Freitag ein US-Militärgericht. Die Entscheidung fiel kurz vor dem 25. Jahrestag der Terroranschläge.

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Bei den mit gekaperten Flugzeugen verübten Anschlägen waren in New York, Washington und im Bundesstaat Pennsylvania fast 3000 Menschen getötet worden. Die Taten erschütterten die USA bis ins Mark und ließen sie in einen jahrzehntelangen "Krieg gegen den Terror" ziehen.

Chalid Scheich Mohammed wurde 2003 in Pakistan gefasst. Der mutmaßliche 9/11-Drahtzieher wurde drei Jahre in Geheimgefängnissen vom US-Geheimdienst CIA verhört und gefoltert und nach mehreren Jahren ins US-Gefangenenlager Guantanamo auf Kuba gebracht, wo er bis heute inhaftiert ist.

Vor der Gerichtsentscheidung über die FBI-Verhörprotokolle war laut "NYT" bereits entschieden worden, dass die Protokolle der CIA-Verhöre, denen Scheich Mohammed 2006 im Ausland unterzogen worden war, vor Gericht nicht verwendet werden dürfen. Nun sollen auch die Verhöre 2007 im US-Gefangenenlager Guantanamo vor Gericht nicht gelten.

Die Staatsanwaltschaft habe nicht hinreichend belegen können, "dass Herrn Mohammeds Äußerungen gegenüber dem FBI freiwillig" erfolgt seien, schrieb Militärrichter Michael Schrama laut "NYT" in seiner Entscheidung. Die FBI hätten dem Beschuldigten absichtlich nicht gesagt, dass er ein Recht auf Verweigerung der Aussage und auf einen Anwalt hat.

Die Entscheidung des Militärgerichts wurde zunächst nicht veröffentlicht. Ein Gerichtssprecher wollte den "NYT"-Bericht auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP zunächst nicht kommentieren. Die Staatsanwaltschaft kann noch Berufung einlegen.

Der Prozess gegen Mohammed hat sich immer wieder verzögert. Voriges Jahr wurde ein Vergleich zurückgezogen, mit dem dem Angeklagten zugesichert worden wäre, nicht die Todesstrafe gegen ihn zu verhängen. Dagegen hatten Angehörige der 9/11-Anschläge protestiert. Erst am Mittwoch wurde bekannt, dass der Prozess gegen Mohammed und drei weitere mutmaßliche Planer der Anschläge am 5. Juni 2028 auf dem US-Stützpunkt in Guantanamo beginnen soll.

(V.Korablyov--DTZ)

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