
EU will in Corona-Krise "maximale Flexibilität" bei Staatsdefiziten zeigen

Im Kampf gegen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise will die EU-Kommission betroffenen Mitgliedstaaten wie Italien weit entgegenkommen. Ihre Behörde werde "maximale Flexibilität" zeigen, damit Regierungen ihre Ausgaben erhöhen und Staatsbeihilfen zur Verfügung stellen könnten, sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Freitag. Sie erhöhte zudem die Summe für eine geplante Investitionsinitiative auf 37 Milliarden Euro. Es handelt sich allerdings nicht um neue Gelder.
Die Coronavirus-Pandemie sei "ein großer Schock für unsere Volkswirtschaften", sagte von der Leyen. Ziel sei es "sicherzustellen, dass er so kurz und so begrenzt wie möglich ist". Die Kommission ermuntere deshalb die Mitgliedstaaten, "alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die am stärksten betroffenen Branchen zu unterstützen".
Das ohnehin hoch verschuldete Italien ist derzeit das von der Coronavirus-Pandemie am stärksten betroffene Land in der EU. Durch strikte Reise- und Versammlungsverbote der Regierung ist das Wirtschaftsleben dort praktisch zum Erliegen gekommen. Rom hat ein 25 Milliarden Euro schweres Programm angekündigt, um die Folgen abzumildern, was seine Verschuldung weiter erhöhen würde.
"Wir sind absolut bereit, Italien mit allem zu helfen, das nötig ist", sagte von der Leyen. "Das ist von höchster Wichtigkeit." Beim Haushaltsdefizit will sich die Kommission vorerst im Rahmen bestehender Regeln bewegen. "Wir setzen den Stabilitäts- und Wachstumspakt nicht aus", sagte Vize-Präsident Valdis Dombrovskis. "Wir nutzen die Flexibilität innerhalb des Stabilitäts und Wachstumspaktes."
Nach den Regeln des Stabilitätspaktes dürfen die EU-Staaten keine Neuverschuldung von mehr als drei Prozent der Wirtschaftsleistungen zulassen. Ansonsten kann Brüssel ein Defizitverfahren einleiten und Strafen verhängen. Bei außergewöhnlichen Umständen wie Naturkatastrophen sind innerhalb des Pakts aber Ausnahmen möglich.
Dies will die Kommission nun nutzen. Sie betont aber gleichzeitig, sie sei bereit weiter zugehen, "um eine allgemeinere Unterstützung der Haushaltspolitik zu ermöglichen", wenn es zu einem "schweren Wirtschaftsabschwung komme". Dann könnten Haushaltsvorgaben "insgesamt ausgesetzt" werden. Nötig ist dazu die Zustimmung der Mitgliedstaaten.
Auch bei Staatsbeihilfen gibt es Ausnahmen für außergewöhnliche Umstände. Sie sind normalerweise verboten, wenn sie ein Unternehmen gegenüber seinen Konkurrenten besser stellen und damit den Wettbewerb verzerren.
"Die Mitgliedstaaten können im Einklang mit den bestehenden EU-Vorschriften umfangreiche Unterstützungsmaßnahmen entwickeln", erklärte die Behörde zu Staatsbeihilfen. Am Donnerstag hatte die Kommission bereits der Bitte Dänemarks stattgegeben, Organisatoren großer Veranstaltungen, die wegen der Epidemie abgesagt wurden, zu entschädigen.
Von der Leyen bekräftigte, die Kommission wolle eine milliardenschwere Corona-Investitionsinitiative auflegen. Sie soll nun ein Volumen von 37 Milliarden Euro haben und Gesundheitssysteme, kleine und mittlere Firmen sowie Arbeitsmarktmaßnahmen unterstützen.
Die Kommission hat bereits klar gemacht, dass es sich nicht um neue Gelder handelt, sondern um vorhandene Mittel aus EU-Strukturfonds, die den Mitgliedstaaten bereits zustehen, aber wegen nötiger eigener Zuschüsse nicht abgerufen werden können.
Darüber hinaus will von der Leyen für 100.000 kleine und mittlere Unternehmen mit Liquiditätsproblemen Garantien für Kredite von acht Milliarden Euro bereit stellen. Dies soll über den EU-Investitionsfonds erfolgen.
(U.Beriyev--DTZ)