Deutsche Tageszeitung - Trump zieht nach Blockade von Dekret zu Briefwahleinschränkungen vor Oberstes Gericht

Trump zieht nach Blockade von Dekret zu Briefwahleinschränkungen vor Oberstes Gericht


Trump zieht nach Blockade von Dekret zu Briefwahleinschränkungen vor Oberstes Gericht
Trump zieht nach Blockade von Dekret zu Briefwahleinschränkungen vor Oberstes Gericht / Foto: © GETTY IMAGES/AFP/Archiv

Die US-Regierung ist wegen der von einem Bundesgericht blockierten Pläne von Präsident Donald Trump zur erschwerten Briefwahl erneut vors Oberste Gericht gezogen. Mit einem vom Regierungsanwalt John Sauer am Donnerstag eingereichten Eilantrag will die Regierung die Umsetzung eines Dekrets erwirken, mit dem die Briefwahl zwei Monate vor den wichtigen Zwischenwahlen zum US-Kongress strenger geregelt werden soll. Damit spitzt sich der Rechtsstreit wenige Tage vor dem Versand der ersten Briefwahlunterlagen an die Wähler in einigen Bundesstaaten deutlich zu.

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Trump hatte das Dekret Ende März unterzeichnet. Die oppositionellen US-Demokraten reichten daraufhin Klage ein. Der US-Präsident will die Briefwahl auf solche Menschen beschränken, die auf "Staatsbürgerschaftslisten der Bundesstaaten" stehen. Konkret soll die US-Post dem Dekret zufolge Wahlunterlagen nur noch an Menschen zustellen, die auf Listen verzeichnet sind, die zuvor von den Einwanderungs- und Sozialversicherungsbehörden erstellt wurden.

Die Opposition wertet dies als Versuch, "Wählern aus parteipolitischen Gründen das Wahlrecht zu entziehen". Die Demokraten argumentieren, dass die Bundesstaaten laut Verfassung die Kontrolle über das Wahlprozedere behalten müssten.

Ohne sich zur Sache selbst zu äußern, hatte der Oberste Gerichtshof Ende August vorerst grünes Licht für Trumps Pläne gegeben. Das konservativ dominierte Gericht hob die Entscheidung eines Bundesgerichts in Massachusetts auf, das eine Aussetzung des Dekrets angeordnet hatte. Der Supreme Court traf jedoch noch keine endgültige Entscheidung in der Sache.

Drei Tage nach dieser Entscheidung setzte dieselbe Bundesrichterin Indira Talwani das Dekret jedoch erneut aus. Es sei "mutmaßlich verfassungswidrig", argumentierte sie. Unabhängig davon wäre es für die Bundesstaaten "praktisch unmöglich", es umzusetzen. Die meisten US-Bundesstaaten, die gegen Trumps Dekret geklagt hatten, hätten die Briefwahlunterlagen bereits bestellt, erklärte die Richterin. Dieser Argumentation widersprach nun Regierungsanwalt John Sauer in seiner schriftlichen Stellungnahme an den Obersten Gerichtshof.

Der US-Präsident hatte bei der Unterzeichnung des Dekrets seine Behauptung wiederholt, dass die in den USA beliebte Briefwahl für Wahlbetrug mitverantwortlich sei. Beweise dafür lieferte er nicht. Trump hat selbst mehrmals die Briefwahl in Anspruch genommen, zuletzt in diesem Monat bei den Vorwahlen der Republikaner im US-Bundesstaat Florida. Das hinderte ihn nicht daran, die Briefwahl für seine Niederlage gegen den Demokraten Joe Biden bei der Wahl 2020 verantwortlich zu machen.

Im November finden die wichtigen Zwischenwahlen zum US-Kongress statt, die nach der Hälfte der Amtszeit des Präsidenten abgehalten werden. Trumps Republikanern droht dabei vor allem im Repräsentantenhaus eine Niederlage. Sollten die Demokraten gewinnen, wollen sie zahlreiche Vorhaben Trumps blockieren und ein weiteres Amtsenthebungsverfahren einleiten.

(W.Novokshonov--DTZ)

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