Deutsche Tageszeitung - Neue CDU-Minister Linnemann und Bilger im Bundestag vereidigt

Neue CDU-Minister Linnemann und Bilger im Bundestag vereidigt


Neue CDU-Minister Linnemann und Bilger im Bundestag vereidigt
Neue CDU-Minister Linnemann und Bilger im Bundestag vereidigt / Foto: © AFP/Archiv

Sechs Wochen nach Amtsantritt sind der neue Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann und der neue Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (beide CDU) im Bundestag vereidigt worden. Zu Beginn der ersten Plenarsitzung nach der Sommerpause legten die beiden CDU-Politiker ihren Amtseid vor Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) ab. Ihre Ministerämter hatten sie bereits am 29. Juli mit der Ernennung durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier angetreten. Dass ihre Vereidigung erst jetzt erfolgte, gilt als rechtlich heikel.

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Die Neubesetzung in den Ministerämtern war Teil der von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) veranlassten Kabinettsumbildung nach dem Rücktritt von Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU). Die Bundesregierung hatte die späte Vereidigung mit Kostenersparnis begründet - die Kosten wären bei einer Sondersitzung des Bundestagstags im Sommer angefallen, zu der die Abgeordneten aus dem Urlaub hätten anreisen müssten.

"Es war ein bewegter Sommer, auch mit Personalentscheidungen", sagte Klöckner zu Beginn der Sitzung. Bilger folgte auf den früheren Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU), der vom Kanzler entlassen worden war. Linnemann trat im Gesundheitsressort die Nachfolge von Nina Warken (CDU) an, die ins Amt der Kanzleramtsministerin wechselte. Warken musste am Dienstag nicht erneut den Eid im Bundestag leisten, weil sie dies bereits in ihrem früheren Ministeramt gemacht hatte.

Das Grundgesetz schreibt vor, dass der Amtseid vor dem Bundestag "bei der Amtsübernahme" der neuen Minister zu leisten sei. Es definiert keine genaue Frist, innerhalb derer die Vereidigung zu erfolgen hat. Die Frage, ob der sechswöchige Aufschub der Vereidigung die Vorgabe des Grundgesetzes erfüllt, berührt also eine verfassungsrechtliche Grauzone.

Konsens unter Staatsrechtlern ist: Neue Ministerinnen und Minister kommen in genau jenem Moment ins Amt, in dem der Bundespräsident ihnen die Ernennungsurkunde aushändigt - und nicht erst bei der nachträglichen Vereidigung im Bundestag. Der Amtseid vor dem Bundestag hat vor allem symbolische Bedeutung: Er soll deutlich machen, dass die demokratische Legitimation der Bundesregierung vom Deutschen Bundestag stammt.

Bundespräsident Steinmeier war Ende Juli bei der Ernennung der neuen Minister auch auf die Entscheidung der Regierung eingegangen, die Vereidigung auf die Bundestagssitzung im September zu verschieben. Dies gilt rechtlich als heikel. Der Bundespräsident betonte, dass die Eidesleistung "vor allem deshalb Gewicht hat und Beachtung erfordert, weil sie der parlamentarischen Verantwortlichkeit der Regierung feierlichen Ausdruck gibt". Sie sei im Grundgesetz verankert. "Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die Minister diesen Eid in der ersten Sitzung des Bundestages nach der Sommerpause leisten werden", fügte Steinmeier hinzu.

Einige Staatsrechtler hatten eindringlich davor gewarnt, dass die späte Vereidigung gegen die Verfassung verstoßen könnte. "Dieser sechswöchige Aufschub der Eidesleistung neuer Minister, den es in der bundesdeutschen Staatspraxis seit 1949 noch nie gegeben hat, ist eine gefährliche Missachtung des Grundgesetzes und des Parlaments", schrieb etwa der Kölner Rechtsprofessor Christoph Schönberger in einem Beitrag für die "FAZ". "Der Bundeskanzler verstößt daher gegen das Grundgesetz, wenn er einem ernannten Minister dessen Geschäftsbereich tatsächlich überträgt, bevor dieser vor dem Bundestag vereidigt worden ist."

(S.A.Dudajev--DTZ)

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