Deutsche Tageszeitung - Hohe Verluste durch Fehlinvestitionen von Krankenkassen in riskante Geldanlagen

Hohe Verluste durch Fehlinvestitionen von Krankenkassen in riskante Geldanlagen


Hohe Verluste durch Fehlinvestitionen von Krankenkassen in riskante Geldanlagen
Hohe Verluste durch Fehlinvestitionen von Krankenkassen in riskante Geldanlagen / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Verluste gesetzlicher Krankenkassen durch riskante Immobilien- und Fondsgeschäfte haben ein deutlich höheres Ausmaß als bisher bekannt. Mindestens ein Dutzend Krankenkassen hätten insgesamt 1,1 Milliarden Euro in "leistungsgestörte Geldanlagen" gesteckt, heißt es in einer am Donnerstag veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen. Opposition und Patientenschützer forderten vollständige Aufklärung und Konsequenzen.

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Wie aus der Antwort der Bundesregierung hervorgeht, investierten elf bundesweit tätige Krankenkassen in der Nullzins- beziehungsweise Negativzinsphase insgesamt 200 Millionen Euro "in die Inhaberschuldverschreibungen Verius II und Verius III" sowie insgesamt zwölf Kassen "in immobilienbesicherte Schuldscheindarlehen" im Umfang von 900 Millionen Euro.

Bei den Anlagen seien nach der Zinswende 2022 "Leistungsstörungen aufgetreten". Das bedeutet, dass die Anlagen ihre Renditeziele verfehlen oder sogar zu einem Totalausfall führen könnten. Ende 2025 wurden den Angaben zufolge von betroffenen Kassen bereits 400 Millionen Euro in den Bilanzen abgeschrieben. Bei den restlichen 700 Millionen Euro könne es zu weiteren Verlusten kommen.

Die Fehlinvestitionen hatten Recherchen von NDR, WDR und "Süddeutscher Zeitung" (SZ) im Juli aufgedeckt. Demnach sollen auch Kassenärztliche Vereinigungen (KV) Verluste durch riskante Investments eingefahren haben.

Bei einer Untersuchung der Vorgänge sei es "unverzichtbar, dass die Ermittlung der konkreten Sachverhalte, ihre Aufarbeitung und Analyse durch die Selbstverwaltung sowie bei den aufsichtsführenden Bundes- und Landesbehörden stringent und gründlich erfolgt", heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Die Untersuchungen dauern demnach an.

Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen unterliegen strengen Regeln, wie sie das Geld der Beitragszahler investieren dürfen. Im Sozialgesetzbuch IV ist geregelt, dass dabei ein Verlust ausgeschlossen erscheinen muss.

Die Grünen-Gesundheits- und Haushaltsexpertin Paula Piechotta erklärte auf AFP-Anfrage, der Vorgang offenbare "das grundlegende Problem, dass viele Kontrollmechanismen erst nachgelagert greifen, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist und Schäden für den Beitragszahler nicht mehr verhindert werden können". Es sei "verboten, mit Beitragsgeldern zu zocken".

Piechotta ging davon aus, "dass die betroffenen Krankenkassen schlicht überfordert waren, sichere von unsicheren Geldanlagen zu unterscheiden". Die Grünen-Abgeordnete forderte, Schadenersatzforderungen gegenüber Fonds-Inhabern und für die Bewertung von Investments zuständigen Rating-Agenturen zu prüfen, "um nichts unversucht zu lassen, so viele Beitragsgelder wie möglich zu retten."

"Die Zockerei zeigt klar: Kapitalanlagen haben in der Sozialversicherung nichts verloren", erklärte der Linken-Abgeordnete Ates Gürpinar. Er warf der Bundesregierung vor, hier nicht konsequent einzuschreiten und Details des Skandals nur "Stück für Stück" zu veröffentlichen.

"Wer so mit dem Geld der Beitragszahler umgeht, dem gehört die Verantwortung entzogen", erklärte der AfD-Abgeordnete Martin Sichert. Er sah in der Affäre ein weiteres Argument für die AfD-Forderung, die Zahl der aktuell 93 Krankenkassen in Deutschland weiter zu reduzieren.

Die Stiftung Patientenschutz forderte einen vollständigen "Kassensturz" zu den Fehlinvestitionen. Geklärt werden müsse auch, "warum der Bund und die Länder bei der Kontrolle der riskanten Investments versagt haben".

Die Sozialversicherungsträger verwalten Mittel im Rahmen ihrer Selbstverwaltung eigenständig. Eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht besteht nur in wenigen Ausnahmefällen. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) führt die Aufsicht über die 58 bundesweiten Kassen. Die Aufsicht über Kassen auf Landesebene führen die Verwaltungsbehörden der Länder.

(N.Loginovsky--DTZ)

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