Deutsche Tageszeitung - Bundesregierung unterstützt soziale Dienstleister in der Corona-Krise

Bundesregierung unterstützt soziale Dienstleister in der Corona-Krise


Bundesregierung unterstützt soziale Dienstleister in der Corona-Krise
Bundesregierung unterstützt soziale Dienstleister in der Corona-Krise / Foto: ©

Die Bundesregierung unterstützt wegen der Corona-Krise auch soziale Dienstleister und Einrichtungen der Fürsorge, damit sie nicht in ihrem Bestand gefährdet werden. Die finanziellen Hilfen werden durch einen Sicherstellungsauftrag umgesetzt, der am Montag nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums vom Kabinett beschlossen wurde. Voraussetzung ist, dass die sozialen Dienstleister und Einrichtungen auch zur Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie beitragen.

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Dafür sollen die Dienstleister in geeignetem und zumutbarem Umfang Arbeitskräfte, Räumlichkeiten und Sachmittel zur Verfügung stellen. Der Sicherstellungsauftrag gilt zunächst bis zum 30. September 2020 und kann bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden.

Mit dem Kabinettsbeschluss wird zudem der Zugang in die Grundsicherungssysteme vorübergehend erleichtert. Deshalb wird für den Zeitraum von 1. März bis 30. Juni das Vermögen nicht berücksichtigt. Die Bemessung des Kinderzuschlags wird vorübergehend an die gegenwärtige Situation angepasst.

In das Infektionsschutzgesetz wird ein Entschädigungsanspruch für Verdienstausfälle bei behördlicher Schließung von Schulen und Kitas aufgenommen. Ziel ist die Abmilderung von Verdienstausfällen, die Eltern von Kindern bis zum 12. Lebensjahr erleiden, wenn sie ihre Kinder aufgrund der Schließung selbst betreuen müssen und daher ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen können.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erklärte: "Die schnell zunehmende Verbreitung des Coronavirus wird spürbare Auswirkungen auf unsere Wirtschaft und auf unseren Arbeitsmarkt haben. Jetzt gilt es, Arbeitsplätze zu erhalten und den Menschen Sicherheit zu geben."

Darüber hinaus wird eine Verordnungsermächtigung ins Arbeitszeitgesetz eingefügt, um arbeitsrechtliche Ausnahmeregelungen zu erlassen. Sie sollen dazu beitragen, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Gesundheitswesens und der pflegerischen Versorgung, der Daseinsvorsorge sowie die Versorgung der Bevölkerung mit existentiellen Gütern sicherzustellen.

Außerdem wird die Hinzuverdienstgrenze in der Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte gelockert. Das Gesetz soll bis Freitag von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden und am Sonntag in Kraft treten.

(I.Beryonev--DTZ)

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