Deutsche Tageszeitung - Hessen: Wegen Anschlagsplans verurteilter früherer Soldat Franco A. aus Haft entlassen

Hessen: Wegen Anschlagsplans verurteilter früherer Soldat Franco A. aus Haft entlassen


Hessen: Wegen Anschlagsplans verurteilter früherer Soldat Franco A. aus Haft entlassen
Hessen: Wegen Anschlagsplans verurteilter früherer Soldat Franco A. aus Haft entlassen / Foto: © AFP/Archiv

Der vor mehr als vier Jahren wegen der Planung eines rechtsextremen Anschlags verurteilte frühere Bundeswehroffizier Franco A. ist aus der Haft entlassen worden. Die Polizei überwache die Einhaltung der Auflagen, sagte ein Sprecher der Polizei in Offenbach am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP. Zuerst hatte die "Offenbach-Post" darüber berichtet.

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Im Juli 2022 hatte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main A. wegen der Planung eines Anschlags, Waffendelikten und Betrugs zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts wollte A. mit einer Gewalttat die Verhältnisse in Deutschland nach seinen rechtsextremen Vorstellungen beeinflussen.

Mögliche Opfer waren demnach Politiker wie der frühere Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) und die damalige Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) sowie eine Menschenrechtsaktivistin. Der inzwischen 37 Jahre alte A. gab sich mehr als ein Jahr lang als syrischer Flüchtling David Benjamin aus und täuschte so die deutschen Behörden.

Der Senat war sich aber nicht sicher, ob er den Anschlag auch unter dieser Scheinidentität begehen wollte, wie es ihm die Bundesanwaltschaft zunächst vorgeworfen hatte. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

Erst im August verurteilte das Landgericht Darmstadt A. wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einem Jahr Haft. Das Gericht bildete eine neue Gesamtstrafe von sechs Jahren, wodurch seine Haftstrafe um ein halbes Jahr verlängert wurde. Der Vorfall hatte sich laut Urteil im Februar 2022 ereignet.

A. wurde nahe einem Bahnhof in Offenbach von Polizisten kontrolliert. Dagegen wehrte er sich mit Gewalt. Mehrere weitere Polizisten mussten zur Verstärkung gerufen werden. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(M.Dorokhin--DTZ)

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