
SPD beharrt auf baldiger Beratung der Grundrente im Bundestag

Nach der gescheiterten Einbringung der Grundrente in den Bundestag beharrt die SPD darauf, die Beratung in der nächsten Sitzungswoche nachzuholen. "Es darf zu keiner weiteren Verzögerung kommen", sagte SPD-Parlamentsgeschäftsführer Carsten Schneider am Mittwoch in Berlin. SPD-Chef Norbert Walter-Borjans regte an, für die Grundrente zunächst Kredite aufzunehmen.
Er sei "sehr enttäuscht", dass das Thema nicht in dieser Woche auf der Tagesordnung des Bundestages steht, sagte Schneider. Die SPD wollte den im Februar vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in dieser Woche eigentlich in erster Lesung im Bundestag beraten, allerdings stellte sich die Union quer.
Die nächste Sitzungswoche des Bundestags beginnt am 4. Mai. Die SPD beharrt auf einer zügigen Beratung, damit das Gesetz wie geplant am 1. Januar 2021 in Kraft treten kann.
Bei der CDU/CSU gebe es viele, die das Gesetz "im Kern nicht wollen", beklagte Schneider. Zuletzt waren in der CDU Forderungen laut geworden, das Vorhaben wegen der Corona-Krise zu verschieben.
Der SPD-Vorsitzende Norbert Walter-Borjans warf Union und FDP vor, das Vorhaben im Bundestag zu blockieren. "Niemand hat Verständnis dafür, dass CDU, CSU und FDP an dieser Stelle jetzt bremsen", sagte er im ARD-"Mittagsmagazin". "Wir können doch nicht 150 Milliarden Kredite aufnehmen, um zurecht die Wirtschaft zu stützen, aber den Kleinsten in diesem Bereich am Ende der Kette praktisch nicht mal die Grundsicherung an Rente zukommen lassen."
Die 1,5 Milliarden Euro, die die Einführung der Grundrente den Staat kosten würde, sollten jetzt zusätzlich zu den Krediten aufgenommen werden. Die Finanzierung könne anschließend besprochen werden.
Auch die Einführung der Transaktionssteuer, die ursprünglich zur Finanzierung der Grundrente gedacht war, habe gerade in diesen Zeiten ihre Berechtigung, fügte der SPD-Chef hinzu. Denn es gebe einige in der Corona-Krise, die mit Gewinn daraus hervorgehen würden.
Neben der Union hatte auch die Deutsche Rentenversicherung Bedenken an der Umsetzbarkeit bis zum geplanten Start Anfang Januar geäußert. Heil hat deswegen inzwischen eine gestaffelte Einführung vorgeschlagen, derzufolge ein Teil der Bezieher die Leistung erst mit Zeitverzug - aber rückwirkend zum 1. Januar 2021 - bekommen sollte.
Dem Gesetzentwurf zufolge sollen von 1. Januar 2021 an rund 1,3 Millionen Menschen mit kleinen Renten einen Zuschlag bekommen, wenn sie mindestens 33 Jahre an Beitragszeiten für Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflege nachweisen können.
(M.Dylatov--DTZ)