
Bund will Neustart von Museen und Gedenkstätten mit Sofortprogramm fördern

Die Bundesregierung will Museen und Gedenkstätten zehn Millionen Euro im Rahmen eines Sofortprogramms zur Verfügung stellen. Dies solle helfen, kleineren und mittleren Kultureinrichtungen in Deutschland die rasche Wiederöffnung nach der Pandemie-bedingten Schließung zu ermöglichen, erklärte dazu Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) am Donnerstag in Berlin. Das Programm soll aus dem Kulturetat bezahlt werden.
Die Bundesregierung plant, Museen und weiter Einrichtungen bald wieder für den Publikumsbetrieb zu öffnen. Das geht aus einer Beschlussvorlage für die Beratungen zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten der Länder am Donnerstagnachmittag hervor. Mit dem Geld aus dem Sofortprogramm sollen nach Regierungsangaben vor allem wegen der Corona-Pandemie notwendige Umbaumaßnahmen in Kultureinrichtungen finanziert werden.
"Kultur stärkt gerade in diesen Zeiten gesellschaftlichen Zusammenhalt und Teilhabe", begründete Grütters die Unterstützung. "Kultur ist Lebensmittel für unsere Demokratie." Die Wiedereröffnung von Museen und Gedenkstätten sei daher "ein wichtiger, nächster Schritt zur Sicherung der kulturellen Grundversorgung".
"Mir ist bewusst, dass unsere Kultureinrichtungen - und ihr Publikum - sehnsüchtig darauf warten, ihre Pforten nach der Corona-bedingten Schließung wieder öffnen zu können", erklärte Grütters. Weiterhin gelte jedoch auch: "Die Gesundheit der Besucher und Mitarbeiter hat Priorität."
Unter dem Dach des Museumsbundes hätten die Museen daher "sehr vernünftige und verantwortungsvolle Vorschläge entwickelt, wie sich Zugang und Gesundheitsschutz miteinander verbinden lassen". Diesen Neustart wolle der Bund unterstützen. Gefördert werden sollen demnach Investitionen in Umbaumaßnahmen mit jeweils 10.000 bis 50.000 Euro.
Anträge sollen neben Museen auch Ausstellungshallen und Gedenkstätten sowie Veranstaltungsorte von Konzert- und Theateraufführungen stellen können, aber auch soziokulturelle Zentren und Kulturhäuser. Als mögliche Sicherungsmaßnahmen gelten unter anderem die Begrenzung der Besucherzahlen durch Online-Tickets und festgelegte Zeitfenster, Schutzmaskenpflicht und erhöhte Reinigungsintervalle.
(V.Sørensen--DTZ)