Deutsche Tageszeitung - Neuer Datenschutzbeauftragter sieht sich als "unabhängiger Wächter"

Neuer Datenschutzbeauftragter sieht sich als "unabhängiger Wächter"


Neuer Datenschutzbeauftragter sieht sich als "unabhängiger Wächter"
Neuer Datenschutzbeauftragter sieht sich als "unabhängiger Wächter" / Foto: © AFP

Der neue Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Moritz Hennemann, sieht sich in seiner Rolle als "unabhängiger Wächter" und "Impulsgeber für Staat und Gesellschaft". Der 41-jährige Jurist stellte dazu am Dienstag in Berlin die Schwerpunkte seiner Arbeit vor. Sein Anspruch sei es, Datenschutz und Informationsfreiheit wirksam zu schützen, sagte Hennemann. Beide Rechte erzeugten Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat - "ein gegenseitiges Vertrauen, das für ein gesellschaftliches Miteinander unverzichtbar ist."

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Dabei zu helfen, "den Staat zu modernisieren und fit zu halten" nannte der Datenschutzbeauftragte als weiteren von insgesamt fünf Schwerpunkten seiner Arbeit. Dabei wolle seine Behörde die staatlichen Institutionen "für bessere und praktikablere Gesetze" beraten, sagte Hennemann. "Wir unterstützen die Bundesbehörden in diesem Sinne dabei, ihre Aufgaben effizient, digital, bürgernah und rechtskonform wahrzunehmen." Die Einhaltung des Datenschutzrechts sei mit seiner Behörde einfacher. "Das ist unser Beitrag zur Staatsmodernisierung."

"Bedeutsame Technologiesprünge" wie im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) wolle er "strategisch vorausschauend und wirkungsbezogen begleiten", sagte Hennemann. Chancen und Risiken müssten dabei "sorgfältig analysiert werden". Um "nicht akzeptablen Nutzungen Einhalt zu gebieten", müssten Vorfahrtstraßen im Datenverkehr ebenso festgelegt werden "wie Stoppschilder", betonte der neue oberste deutsche Datenschützer. "Unser Anspruch muss es sein, Innovation zu ermöglichen und zugleich Grundrechte wirksam zu schützen."

Schließlich gehe es ihm um die Stärkung der digitalen Souveränität Europas und Deutschlands, sagte Hennemann. Digitale Souveränität sei eine gesamtstaatliche Aufgabe und gelinge nur "mit passgenauen Instrumenten, insbesondere dort, wo systemische Abhängigkeiten und missbräuchliche Praktiken bestehen, zum Beispiel durch autoritäre Staaten, die Risiken für unser Gemeinwesen schaffen". Die Zusammenarbeit mit "vertrauenswürdigen Partnern" sei dabei "angesichts systemischer Rivalitäten notwendiger denn je".

Kritisch äußerte sich Hennemann zu den geplanten Einschränkungen beim Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Die aktuellen Vorschläge liefen "zum Teil auf eine Aushöhlung des Informationsfreiheitsrechts hinaus". Das IFG gewährt Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu amtlichen Informationen und Dokumenten. Es wird auch von Journalistinnen und Journalisten sowie Nichtregierungsorganisationen regelmäßig genutzt.

Union und SPD hatten sich im Rahmen von Bürokratieabbau darauf verständigt, die Auskunftsrechte "künftig auf natürliche Personen fokussieren" zu wollen. Nichtregierungsorganisationen oder Medien wären damit außen vor. Zudem sollen diejenigen, die Auskünfte begehren, dafür künftig ein "berechtigtes Interesse" darlegen müssen.

Zur Reform der Nachrichtendienste äußerte Hennemann "starke verfassungsrechtliche Zweifel an der einen oder anderen Stelle". Er wünsche sich, dass seine Perspektive im parlamentarischen Verfahren "noch Gehör findet". Ähnlich hatten sich am Montag die Grünen geäußert, die erwarten, dass die geplante Reform vom Verfassungsgericht geprüft wird.

Nach den Regierungsplänen sollen die Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) bei der Sammlung, Speicherung und automatisierten Auswertung von Daten erheblich ausgeweitet werden. Zudem sollen die Dienste erstmals die Möglichkeit erhalten, Bedrohungen wie Sabotageakte oder Hackerangriffe aktiv durch Gegenangriffe zu bekämpfen.

Der Freiburger Rechtswissenschaftler Hennemann ist seit Anfang Oktober für fünf Jahre Deutschlands neuer Datenschutzbeauftragter. Der 41-Jährige folgte auf die erst 2024 gewählte Amtsinhaberin Louisa Specht-Riemenschneider, die aus Gesundheitsgründen vorzeitig aus dem Amt schied.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit kontrolliert Bundesbehörden, aber auch Finanz- und Telekommunikationsfirmen. Bei Verstößen kann er Verwarnungen oder Verbote aussprechen und auch Geldbußen verhängen. Bürgerinnen und Bürger können sich mit Beschwerden kostenlos an die Behörde wenden.

(W.Uljanov--DTZ)

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