EGMR verurteilt Rumänien wegen Entlassung von Anti-Korruptionsbeauftragter
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Rumänien wegen der vorzeitigen Entlassung der ehemaligen Leiterin der Anti-Korruptionsbehörde, Laura Codruta Kövesi, verurteilt. Die Absetzung der heutigen EU-Generalstaatsanwältin habe "ihr Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt" und "den eigentichen Zweck der Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit verfehlt", erklärte das Straßburger Gericht am Dienstag.
Kövesi war 2013 zur obersten Korruptionsbekämpferin Rumäniens ernannt worden und ging in der Folge kompromisslos auch gegen höchste Amtsträger vor. Ab 2017 äußerte sie öffentlich scharfe Kritik an von der damaligen sozialdemokratischen Regierung vorangetriebenen Justizreformen. Im Juli 2018 wurde sie per Erlass abgesetzt. Die Regierung warf ihr vor, mit ihrer Kritik dem Ansehen Rumäniens geschadet zu haben.
Die Straßburger Richter stellten nun fest, dass Kövesis Äußerungen vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt waren. Sie habe die Kritik "in Ausübung ihres Amtes in einer Angelegenheit von großem öffentlichen Interesse geäußert": Als Leiterin der Anti-Korruptionsbehörde sei es ihre Aufgabe gewesen, ihre Meinung zu Gesetzesreformen mit möglichen Auswirkungen auf die Justiz kundzutun.
Auch habe Kövesi keine Möglichkeit gehabt, vor Gericht eine Klage gegen ihre Entlassung einzureichen, erklärte der EGMR. Das rumänische Verfassungsgericht, das den Erlass zu Kövesis Entlassung validiert hatte, hatte dies unter anderem damit begründet, den entsprechenden Beschluss des Justizministeriums nur formal, aber nicht inhaltlich prüfen zu dürfen.
Die Straßburger Richter kamen aus diesen Gründen auch zu dem Schluss, dass die Absetzung der Korruptionsbeauftragten "für sie und andere Staatsanwälte und Richter eine abschreckende Wirkung gehabt haben muss".
Das EU-Parlament und die EU-Staaten bestimmten Kövesi vergangenen Herbst zur ersten EU-Generalstaatsanwältin. Die Regierung in Bukarest hatte bis zuletzt versucht, ihre Ernennung zu torpedieren. Die neugeschaffene Europäische Staatsanwaltschaft wird ihren Sitz in Luxemburg haben und soll ab Ende des Jahres gegen Betrug und Korruption im Zusammenhang mit EU-Mitteln vorgehen.
(U.Beriyev--DTZ)