Deutsche Tageszeitung - Arbeitnehmer haben künftig mehr Anspruch auf Förderung zur Weiterbildung

Arbeitnehmer haben künftig mehr Anspruch auf Förderung zur Weiterbildung


Arbeitnehmer haben künftig mehr Anspruch auf Förderung zur Weiterbildung
Arbeitnehmer haben künftig mehr Anspruch auf Förderung zur Weiterbildung / Foto: ©

Die Arbeitnehmer in Deutschland haben künftig mehr Anspruch auf Förderung zur beruflichen Weiterbildung. Der Bundesrat billigte am Freitag das Gesetz zur "Arbeit von morgen", das es den Beschäftigten ermöglichen soll, sich besser für die digitalisierte Arbeitswelt fit zu machen. Die Neuregelung verbessert auch die Möglichkeiten zum Bezug von Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise

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Beschäftigte und Arbeitgeber erhalten künftig höhere Zuschüsse zur beruflichen Weiterbildung, wenn eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag eine solche in betriebsbezogener Form vorsieht. Außerdem wird die Regelung zur Zahlung von Weiterbildungsprämien verlängert und ein Rechtsanspruch auf Förderung einer beruflichen Nachqualifizierung für Geringqualifizierte eingeführt, damit sie einen Berufsabschluss nachholen können.

Mit dem neuen Gesetz wird die Bundesregierung bis 2021 ermächtigt, die Bezugsdauer der Leistung bei außergewöhnlichen Verhältnissen von zwölf auf 24 Monate zu verlängern. Normalerweise ist eine solche Verlängerung nur möglich, wenn eine Gesamtstörung des Arbeitsmarktes vorliegt. Außerdem stellt das Gesetz sicher, dass ein Hinzuverdienst dann nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird, wenn es sich bei der neu aufgenommenen Nebenbeschäftigung um einen Minijob in einem systemrelevanten Bereich handelt.

Die Neuregelung erleichtert außerdem die betriebliche Mitbestimmung in der Corona-Krise: Betriebsräte können ihre Beschlüsse bis zum 31. Januar 2021 per Telefon- oder Videokonferenz fassen und auf eine Präsenzsitzung verzichten, ebenso die Jugend- und Auszubildendenvertretungen. Ebenfalls bis Ende Januar 2021 dürfen Betriebsversammlungen über Videokonferenzen durchgeführt werden.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte die Neuregelung. "Aktuelle Zahlen zeigen, dass ausgerechnet die Gruppe, die am massivsten in der Corona-Krise vom Arbeitsmarkt gedrängt wurde, die der Geringqualifizierten ist", erklärte Vorstandsmitglied Anja Piel am Freitag in Berlin. "Deshalb ist wichtiger denn je, dass Beschäftigte einen Berufsabschluss nachholen können." Jetzt müsse die Bundesagentur für Arbeit alles tun, damit "die neuen Instrumente in den kommenden Monaten so schnell wie möglich ihre Wirkung entfalten".

(P.Tomczyk--DTZ)

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