Deutsche Tageszeitung - Privilegien für Unternehmenserben: Bundesverfassungsgericht prüft Erbschaftsteuer

Privilegien für Unternehmenserben: Bundesverfassungsgericht prüft Erbschaftsteuer


Privilegien für Unternehmenserben: Bundesverfassungsgericht prüft Erbschaftsteuer
Privilegien für Unternehmenserben: Bundesverfassungsgericht prüft Erbschaftsteuer / Foto: © AFP/Archiv

Die Vorteile für Unternehmenserben haben am Dienstag das Bundesverfassungsgericht beschäftigt. Karlsruhe prüft, ob es gegen das Grundgesetz verstößt, dass die Erben von Firmen meist deutlich weniger Steuern zahlen müssen als die Erben von anderem Vermögen. Es geht um Milliarden - aber auch um Arbeitsplätze, den Standort Deutschland und ein Gefühl von Gerechtigkeit. (Az. 1 BvR 804/22)

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An das Verfassungsgericht wandte sich ein Mann, der von seiner Tante Immobilien und Wertpapiere geerbt hatte. Für ihn als Neffen galt ein Freibetrag von 20.000 Euro. Auf den Rest des Erbes musste er Erbschaftsteuer zahlen. Dadurch sieht er sich benachteiligt und findet, die Privilegien für Betriebsvermögen bei Erbschaften und Schenkungen seien verfassungswidrig.

Sie "dienen nicht dem Unternehmensschutz, sondern dem Vermögensschutz", bemängelte er vor Gericht. Es gebe kein "Grundrecht auf ungeschmälerte Weitergabe von Familienvermögen über Generationen hinweg". Er beklagte auch: "Ein Großunternehmen kann verschenkt werden, und der Beschenkte sagt, er hat kein Geld."

Damit bezog er sich auf eine Regel für die Übertragung von sehr großen Betriebsvermögen. Bis zu 26 Millionen Euro greift die sogenannte Verschonung. Wer eine Firma erbt und diese mindestens fünf Jahre lang mit ähnlichen Lohnkosten fortführt, muss auf 85 Prozent des geerbten Betriebsvermögens keine Steuern zahlen.

Wird die Firma sieben Jahre lang gehalten, entfällt unter strengeren Voraussetzungen die Erbschaftsteuer sogar ganz. Kleine Betriebe mit höchstens fünf Beschäftigten müssen die Lohnregelung nicht erfüllen. Bei mehr als 26 Millionen Euro aber greift die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung. Die Steuer wird erlassen, wenn der Erbe nachweist, dass er sie aus seinem verfügbaren Vermögen nicht bezahlen kann.

Diese Regeln sollen Investitionen möglich machen und Arbeitsplätze erhalten. Das ist das eine Argument. Andererseits ist das Vermögen in Deutschland nicht gleichmäßig verteilt, und oft erben bereits wohlhabende Menschen Unternehmen.

Gerichtspräsident Stephan Harbarth fasste das Problem zusammen. Die Frage der gleichmäßigen Belastung durch Steuern, gerade bei Erbschaften und Schenkungen, "berührt das Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen in unserem Land in hervorgehobener Weise", sagte er. Demgegenüber stünden "Sorgen um die wirtschaftliche Existenz" und um den Erhalt der Arbeitsplätze bei der Nachfolge in einem Unternehmen.

2014 hatte sich das Gericht zum letzten Mal mit der Erbschaftsteuer befasst. Damals bemängelte es, dass die Vergünstigungen für Firmenerben unverhältnismäßig seien. Daraufhin wurden die Regeln geändert. Das könnte nun wieder notwendig werden, falls die Neuregelungen ebenfalls verfassungswidrig sind.

Union und SPD sind sich bei dem Thema aber nicht einig. Die SPD will eine Reform, CDU und CSU nicht, wobei es auch innerhalb der Parteien Diskussionen gibt. Die Koalition verständigte sich darauf, das Urteil abzuwarten.

In der Verhandlung sprach der Parlamentarische Staatssekretär im Finanzministerium, Michael Schrodi (SPD), für die Bundesregierung. Er betonte, dass die Vorgaben des Urteils von 2014 umgesetzt worden seien - erwähnte aber auch gesellschaftliche Debatten. "Wichtige Fragen zu Gerechtigkeit" würden aufgeworfen, auch inwieweit sich diejenigen mit den höchsten Vermögen an der Finanzierung öffentlicher Aufgaben beteiligten. Am Ende sollte im Bundestag entschieden werden, sagte Schrodi.

Deutlich wurde in Karlsruhe, dass es wenige exakte Daten zu großen Vermögen gibt - aber dafür genaue Zahlen zu Steuererlassen. So berichtete Natalie Zifonun-Kopp aus dem Statistischen Bundesamt, dass im vergangenen Jahr im Rahmen der Verschonungsbedarfsprüfung 3,7 Milliarden Euro Steuern erlassen wurden. Gregor Schlick vom Bundesfinanzministerium gab an, dass 2025 insgesamt Betriebsvermögen von 34 Milliarden Euro unter den verschiedenen Regelungen steuerfrei übertragen worden sei.

Ob das richtig und gerecht ist, darüber gingen die Meinungen auseinander. Mehrere Sachverständige verwiesen darauf, dass sich Betriebsvermögen in den wohlhabendsten Schichten konzentriere. "Mehr als die Hälfte des Vermögens in Deutschland ist nicht erwirtschaftet, sondern ererbt oder geschenkt", sagte Julia Jirmann vom Netzwerk Steuergerechtigkeit.

Der Bundesverband der Deutschen Industrie warnte dagegen davor, dass ohne die Verschonung Geld für Investitionen fehle. Betriebliches Vermögen stecke "in Maschinen, im Standort Deutschland, in Forschung und Beschäftigung", sagte Hauptgeschäftsführerin Tanja Gönner.

Das Thema wirft "schwierige politische Fragen auf", wie es Harbarth formulierte. Er betonte aber, dass das Gericht sich ausschließlich mit der Frage befasst, ob die Regeln verfassungsgemäß seien. Ein Urteil wird für das kommende Jahr erwartet.

(P.Hansen--DTZ)

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