Deutsche Tageszeitung - Gericht lehnt vorzeitige Haftentlassung von Beate Zschäpe ab

Gericht lehnt vorzeitige Haftentlassung von Beate Zschäpe ab


Gericht lehnt vorzeitige Haftentlassung von Beate Zschäpe ab
Gericht lehnt vorzeitige Haftentlassung von Beate Zschäpe ab

Gericht lehnt vorzeitige Haftentlassung von Beate Zschäpe ab. dpa Die verurteilte Rechtsterroristin Beate Zschäpe, die seit November 2011 im Gefängnis sitzt, soll noch bis mindestens 2035 in Haft bleiben.

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dpa Die verurteilte Rechtsterroristin Beate Zschäpe, die seit November 2011 im Gefängnis sitzt, soll noch bis mindestens 2035 in Haft bleiben. Das Oberlandesgericht München legte die sogenannte Mindestverbüßungsdauer auf insgesamt 24 Jahre fest. Zudem lehnte das Gericht ab, die weitere Vollstreckung der Strafe zur Bewährung auszusetzen, wie das Gericht in München mitteilte. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig – Verteidigung und Bundesanwaltschaft können dagegen Beschwerde einlegen. Zschäpe war vom OLG im Jahr 2018 als Mittäterin an der sogenannten NSU-Mordserie zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit war eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Zschäpe, die im November 2011 in Untersuchungshaft gekommen war, hatte angesichts des Ablaufs dieser Frist aber nun eine vorzeitige Haftentlassung beantragt. Dazu war sie Ende August von der Justizvollzugsanstalt Chemnitz in Sachsen eigens zu einer Anhörung nach München gebracht worden. Zschäpes Anwalt Mathias Grasel hatte dabei eine Haftstrafe von insgesamt nicht mehr als 20 Jahren gefordert.

":id="'ad_bin_' + idAfterDeviceDetect" class="ad_bin sold contentad"> Zschäpe sitzt Haft in Chemnitz ab

Das Oberlandesgericht entschied nun, dass die während des Vollzugs hervorgetretenen „Umstände“ nicht von einem solchen Gewicht seien, dass sie die „außergewöhnlich hohe Tatschuld“ so weit ausgleichen könnten, dass schon nach Vollstreckung der gesetzlichen Mindestverbüßungsdauer von 15 Jahren nun kein weiteres Strafvollstreckungsbedürfnis mehr bestünde. Daher komme eine Strafrestaussetzung zur Bewährung nicht in Betracht. Der „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU) war eine Terrorzelle, bestehend aus Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, die von 2000 an unerkannt zehn Morde in ganz Deutschland verübte, fünf davon in Bayern. Ihre Opfer waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizistin. Mundlos und Böhnhardt verübten zudem zwei Bombenanschläge in Köln mit Dutzenden Verletzten. Die beiden töteten sich 2011, um ihrer Festnahme zu entgehen – erst damit war der NSU aufgeflogen. Zschäpe, einzige Überlebende des Trios, wurde als Mittäterin verurteilt, auch wenn es bis heute keinen Beweis gibt, dass sie selbst an einem Tatort war.

(O.Tatarinov--DTZ)

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