Deutsche Tageszeitung - Anti-Doping-Gesetz: Kabinett beschließt Kronzeugenregelung

Anti-Doping-Gesetz: Kabinett beschließt Kronzeugenregelung


Anti-Doping-Gesetz: Kabinett beschließt Kronzeugenregelung
Anti-Doping-Gesetz: Kabinett beschließt Kronzeugenregelung / Foto: ©

Das Bundeskabinett hat wie geplant den Entwurf zur Erweiterung des Anti-Doping-Gesetzes um eine Kronzeugenregelung beschlossen. Der Gesetzentwurf muss noch vom Bundestag verabschiedet werden.

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2015 wurde das Anti-Doping-Gesetz eingeführt, im Zuge der Evaluierung nach fünf Jahren erfolgt jetzt die Erweiterung. Demnach sollen Hinweisgeber in Zukunft zu Aussagen ermutigt werden, im Gegenzug können sie mit einem geringeren Strafmaß rechnen.

Mit der Einführung einer Kronzeugenregelung "wollen wir die Mauer des Schweigens im Anti-Doping-Kampf brechen", sagte der sportpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eberhard Gienger.

In der Praxis treffen Ermittlungsbehörden im Spitzensport häufig auf abgeschottete Strukturen, sind deshalb in besonderer Weise auf Informationen von Sportlerinnen und Sportlern aus dem direkten Umfeld angewiesen.

"Dopingtäter brauchen einen greifbaren Anreiz, sich von Manipulation und Betrug abzuwenden, sich gegenüber Behörden zu offenbaren und somit zur Aufklärungs- und Präventionshilfe beizutragen", meinte Gienger, Reck-Weltmeister von 1974.

Der Sportausschuss des Deutschen Bundestages wird sich nun federführend mit dem Gesetzentwurf befassen. Das Anti-Doping-Gesetz erwies sich besonders im Zuge der "Operation Aderlass" bei der Nordischen Ski-WM 2019 in Seefeld als hilfreich. Nach Aussagen des früheren österreichischen Langläufers Johannes Dürr wurden die Blutdopingpraktiken des Erfurter Sportarztes Mark Schmidt aufgedeckt.

(G.Khurtin--DTZ)

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