Deutsche Tageszeitung - ARD-Recherche: Sportler können unbemerkt zu Dopern werden

ARD-Recherche: Sportler können unbemerkt zu Dopern werden


ARD-Recherche: Sportler können unbemerkt zu Dopern werden
ARD-Recherche: Sportler können unbemerkt zu Dopern werden / Foto: ©

Sportler können jederzeit Opfer von Doping-"Anschlägen" werden, die Rechtmäßigkeit des Anti-Doping-Systems gerät so arg ins Wanken. Das ist die Quintessenz einer Recherche der ARD-Dopingredaktion, deren Ergebnisse am Samstagabend (18.00 Uhr) in der Dokumentation "Geheimsache Doping - Schuldig: Wie Sportler ungewollt zu Dopern werden können" zusammengefasst werden. Auf sportschau.de ist der gut 52-minütige Film seit Freitagmittag abrufbar.

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Im Rahmen des Experiments, das von der Ethikkommission der Universität Köln genehmigt worden war, wurden zwölf männlichen Probanden geringe Mengen verschiedener Anabolika mittels einer Trägersubstanz über die Haut durch minimale Berührungen an Hand, Nacken und Arm verabreicht. Bei allen zwölf Probanden ergaben die Erstauswertungen der Proben durch das renommierte Kölner Kontrolllabor massiven Dopingverdacht. Die verbotenen Substanzen, im Experiment in Minimaldosen verabreicht, waren zum Teil schon eine Stunde nach der Applikation und bis zu 15 Tage lang nachweisbar.

Er stelle sich die Frage, ob diese Faktenlage "vielleicht auch ein Stück weit das Ende des professionellen Sports" bedeuten könne, sagte Triathlon-Olympiasieger Jan Frodeno, nachdem er mit mehreren deutschen Top-Athleten Teile des Films vor der Ausstrahlung gesehen hatte: "Wie will man da in Zukunft noch irgendeine saubere Legitimität darstellen, wenn der Betrug eigentlich grenzenlos wird?"

"Wenn die Proben von Athleten gestammt hätten, hätten wir mit großer Wahrscheinlichkeit in zahlreichen der genommenen Proben einen positiven Befund erheben müssen", sagte Mario Thevis, Leiter des Kölner Doping-Kontrolllabors: "Dann hätten wir hier einen Verstoß gegen die Anti-Doping-Regeln, der auch entsprechend sanktioniert worden wäre."

Dass Sportlerinnen und Sportler von außen jederzeit positiv gemacht werden können, bringt einen Eckpfeiler des weltweiten Anti-Doping-Systems ins Wanken: die Umkehr der Beweislast.

Während im Strafrecht der Angeklagte erst dann als schuldig gilt, wenn ihm zweifelsfrei Vorsatz und Schuld nachgewiesen worden sind, dient im Sportrecht schon ein positiver Dopingtest als Schuldbeleg. Betroffene müssen dann überzeugend darlegen, dass ein positiver Test nicht durch willentliches Doping zustande gekommen ist. Gelingt das nicht, folgt eine Sperre.

Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) und auch das Internationale Olympischen Komitee (IOC) stellen die Umkehr der Beweislast immer wieder als unverzichtbaren Bestandteil des Anti-Doping-Kampfes dar.

Nach Einsicht in die ARD-Recherche meldete Verfassungsrechtlerin Angelika Nußberger, bis 2019 Vizepräsidentin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Zweifel an. Wenn die Verabreichung eines Dopingmittels "quasi nicht merkbar und als Sabotageakt möglich ist", dann würde das bedeuten, "dass mit der Sanktion eine Menschenrechtsverletzung vorliegen würde". Man müsse diese Beweislastsituation entsprechend anpassen.

(T.W.Lukyanenko--DTZ)

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