Deutsche Tageszeitung - Olympia: Hörmann sieht keinen Plan B für Winterspiele in Pyeongchang

Olympia: Hörmann sieht keinen Plan B für Winterspiele in Pyeongchang


Olympia: Hörmann sieht keinen Plan B für Winterspiele in Pyeongchang
Olympia: Hörmann sieht keinen Plan B für Winterspiele in Pyeongchang / Foto: ©

Bei einer Zuspitzung der politischen Krise zwischen Nordkorea und den USA gibt es aus Sicht von DOSB-Chef Alfons Hörmann keinen Plan B zu den Winterspielen in Pyeongchang. "Ich sehe keine Alternative, die in der zur Verfügung stehenden Zeit umsetzbar wäre", erklärte der Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes im Interview mit der Stuttgarter Zeitung und den Stuttgarter Nachrichten (Donnerstag-Ausgabe).

Textgröße ändern:

Nicht einmal in absolut etablierten Gebieten oder hoch professionellen Weltcup-Standorten, wie man sie in Deutschland hätte, könnten Olympische Spiele in vier Monaten organisiert werden. "Und dabei denke ich nicht an die Sportstätten, das wäre vielleicht noch machbar. Im Gegensatz zu den Unterbringungsmöglichkeiten. Olympische Spiele haben da eine riesige Dimension", sagte der 57-Jährige. Außerdem "könne man doch, nicht nur wegen der vielen vertraglichen Verpflichtungen und drohender Regressforderungen, Pyeongchang die Spiele jetzt nicht einfach wieder wegnehmen – dieses Szenario ist aus meiner Sicht ausgeschlossen."

Der DOSB werde bei der Beurteilung der Lage die Sicherheit seiner Sportler "an die erste Stelle setzen". Wenn zu irgendeinem Zeitpunkt ein Risikoszenario entstehe, "bei dem wir das Gefühl haben, dass es nicht zumutbar oder zu gefährlich und damit nicht verantwortbar ist, dann wissen wir alle, was wir zu tun haben", sagte Hörmann.

Stand heute gebe es vom Auswärtigen Amt keinerlei Warnung oder Empfehlung, nicht nach Südkorea zu reisen. "Im Moment gehen wir folglich davon aus, dass die Olympischen Winterspiele ganz normal stattfinden werden", führte Hörmann aus. Aber die Lage könne sich stündlich ändern, "das ist uns bewusst. Am Ende wird der Abwägungsprozess, ob man eine Teilnahme verantworten kann oder nicht, womöglich sehr schwierig werden."

Verständnis äußerte Hörmann für Athleten, die sich über einen Startverzicht Gedanken machen. Es werde "natürlich niemand gezwungen oder vertraglich in die Pflicht genommen, in Pyeongchang zu starten. Menschen denken und empfinden sehr unterschiedlich." Wenn Athleten für sich entscheiden würden, nicht anreisen zu wollen, weil sie sich nicht sicher oder wohl genug fühlen, "dann hätte ich dafür natürlich Verständnis", sagte Hörmann.  (Y.Leyard--DTZ)

Empfohlen

BVB zieht glanzlos ins Achtelfinale der Klub-WM ein

Glanzlos ins Achtelfinale: Borussia Dortmund hat bei der Klub-WM in den USA sein Minimalziel erreicht und bereits jetzt eine Prämie von 40 Millionen Dollar sicher. Im erneut glühend heißen Cincinnati bezwang der BVB den südkoreanischen Meister Ulsan HD mit 1:0 (1:0) und sicherte sich das Weiterkommen.

Sechstes Tor: Woltemade führt U21 ins EM-Finale

Jetzt ist der Titel zum Greifen nah: Angeführt von Nick Woltemade hat die deutsche U21 ihren Siegeszug bei der EM fortgesetzt und mit einem Kraftakt das Finale erreicht. Das Team von DFB-Trainer Antonio Di Salvo bezwang Frankreich verdient mit 3:0 (2:0) und kann am Samstag im Endspiel gegen Titelverteidiger England zum vierten Mal Europameister werden.

Niederlage gegen Belgien: Viertelfinal-Aus für DBB-Frauen

Die deutschen Basketballerinnen müssen ihren Traum von einer EM-Medaille begraben. Im Viertelfinale von Piräus verlor das Team um die WNBA-Spielerinnen Leonie Fiebich und Luisa Geiselsöder am Mittwoch gegen den Goldfavoriten Belgien mit 59:83 (36:41). Somit müssen die Deutschen weiter auf das erste Edelmetall seit Bronze 1997 warten.

"Sexueller Übergriff": Rubiales-Urteil bleibt bestehen

Das erstinstanzliche Urteil gegen den früheren spanischen Fußball-Verbandschef Luis Rubiales ist im Berufungsverfahren bestätigt worden. Auch in zweiter Instanz wurde sein Kuss auf den Mund von Spielerin Jennifer Hermoso bei der WM-Siegerehrung als "sexueller Übergriff" gewertet. Damit bleibt es bei der bereits ursprünglich verhängten Geldstrafe von 10.800 Euro, sowohl Rubiales als auch die Staatsanwaltschaft hatten gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt.

Textgröße ändern: