Deutsche Tageszeitung - Hammer-Urteil: Griner muss neun Jahre hinter Gitter

Hammer-Urteil: Griner muss neun Jahre hinter Gitter


Hammer-Urteil: Griner muss neun Jahre hinter Gitter
Hammer-Urteil: Griner muss neun Jahre hinter Gitter / Foto: © SID

US-Basketballstar Brittney Griner muss in Russland wegen Drogenschmuggels neun Jahre hinter Gitter. Dieses Urteil fällte am Donnerstag das Gericht in Chimki nahe Moskau und blieb damit knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die neuneinhalb Jahre beantragt hatte. Die 31-Jährige, seit Februar in Haft, muss mehr denn je auf einen Gefangenenaustausch hoffen.

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"Ich habe einen Fehler gemacht und hoffe, dass Ihr Urteil mein Leben nicht hier beendet", flehte Griner vor dem Urteilsspruch. Doch das Gericht kannte keine Gnade. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben das Recht, Berufung einzulegen. Doch die Chancen dürften für das Anwaltsteam der Amerikanerin schlecht stehen, eine merkliche Reduzierung herbeiführen zu können.

"Ich fordere das Gericht auf, Griner für schuldig zu erklären und sie zu neun Jahren und sechs Monaten Gefängnis zu verurteilen", hatte Staatsanwalt Nikolai Wlasenko verlangt, dazu eine Geldstrafe von umgerechnet 16.000 Euro, die auch verhängt wurde. Maximalstrafe für ein Vergehen, wie es sich Griner leistete, sind in Russland zehn Jahre Haft. Das Gericht schöpfte seine Möglichkeiten fast komplett aus.

Zuletzt hatten die Vertreter der zweimaligen Olympiasiegerin noch Hoffnung verbreitet. "Wir erwarten ein eher mildes Urteil", sagte Rechtsanwalt Alexander Boykow in der Vorwoche. Die Einschätzung war ganz offensichtlich falsch.

Griner musste sich wegen Verstößen gegen nationale Drogengesetze verantworten. Die US-Starspielerin war am Moskauer Flughafen Scheremetjewo festgenommen worden, nachdem Sicherheitskräfte in ihrem Gepäck Vape-Kartuschen mit Cannabis-Öl gefunden hatten. Griner hat sich zu Beginn des Gerichtsverfahrens schuldig bekannt.

Wlasenko sagte, Griner sei "absichtlich" durch den Korridor für Fluggäste gegangen, die nichts zu verzollen haben und habe dies auch erklärt, "um die Substanz zu verbergen".

(B.Izyumov--DTZ)

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