Deutsche Tageszeitung - Keine Einigung: Gräfe und der DFB gehen ins Streitverfahren

Keine Einigung: Gräfe und der DFB gehen ins Streitverfahren


Keine Einigung: Gräfe und der DFB gehen ins Streitverfahren
Keine Einigung: Gräfe und der DFB gehen ins Streitverfahren / Foto: © POOL/SID

Der ehemalige Top-Referee Manuel Gräfe und der Deutsche Fußball-Bund (DFB) konnten im Verfahren wegen Altersdiskriminierung keine gütliche Einigung erzielen. Sämtliche Versuche zur Aushandlung eines Vergleichs scheiterten am Mittwoch unter Leitung von Richter Wilhelm Wolf, der Prozess wird damit zum Streitverfahren. Bis zum 28. Dezember dürfen beide Parteien nun schriftliche Stellungnahmen einreichen, am 18. Januar geht es vor Gericht weiter.

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Hauptgrund für die gescheiterte gütliche Einigung war die Anerkennung der Gründe für die ausbleibende Nominierung Gräfes für die Schiedsrichterliste der Saison 2021/22. Die Gräfe-Seite forderte für eine gütliche Einigung einen Passus, wonach die Entscheidung, Gräfe nicht mehr einzusetzen, auf seinem Alter beruht.

Der DFB lehnte dies entschieden ab und betonte, dass das Alter überhaupt keine Rolle gespielt hat. Generell gebe es "statuarisch" gar keine Altersgrenze.

Gräfe hatte trotz einer Protestwelle aus der Bundesliga seine Karriere als Schiedsrichter am Ende der Saison 2020/2021 nach 289 Einsätzen im Oberhaus mit 47 Jahren beenden müssen. Auch in den Jahrzehnten zuvor hatte kein Referee länger in der Bundesliga gepfiffen.

Es herrsche unter den Referees "große Einigkeit, dass es diese Altersgrenze gibt", sagte Gräfe vor Gericht: "Es war nur das Alter, sonst würde ich noch auf dem Platz stehen."

Er blicke der Hauptverhandlung "tiefenentspannt" entgegen, führte der mittlerweile 49-Jährige aus: "Dann dauert es halt noch ein Jahr länger, bis die ganze Wahrheit ans Licht kommt. Ich möchte es gerne verifiziert haben, dass das Alter der Weg war, um mich loszuwerden."

Der Ex-Referee fordert Schadensersatz von 194.905 Euro für seine Nicht-Berücksichtigung in der Saison 2021/22, 70.000 Euro hatte er zuvor von Verbandsseite bereits für die Nutzung seiner Persönlichkeitsrechte erhalten.

(M.Dylatov--DTZ)

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