Deutsche Tageszeitung - Fischer-Anwälte sprechen von "Rufmordkampagne"

Fischer-Anwälte sprechen von "Rufmordkampagne"


Fischer-Anwälte sprechen von "Rufmordkampagne"
Fischer-Anwälte sprechen von "Rufmordkampagne" / Foto: © SID

Eintracht Frankfurts Präsident Peter Fischer hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe des unerlaubten Drogenbesitzes über seine Anwälte mit Vehemenz zurückgewiesen. Es handle sich um eine "Rufmordkampagne", hieß es in einer Pressemitteilung von Fischers Rechtsanwälten Marko Spänle und Stefan Bernhard-Eckel.

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Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte am Montag Ermittlungen gegen den 66-Jährigen sowie dessen Ehefrau und 25 Jahre alten Sohn eingeleitet. Laut HR soll Fischers jüngerer Sohn (13) in der Schule mit einem Freund Kokain konsumiert haben, die Mutter des Freundes habe demnach die Schule und die Polizei informiert. Anschließend sei Fischers Wohnung Ende Januar durchsucht worden, die Ermittler fanden dem HR-Bericht zufolge dabei Kokain-Rückstände auf dem Nachttisch des Eintracht-Präsidenten.

Fischers Anwälte teilten nach Einsicht in die Ermittlungsakte mit, sie seien der Rechtsauffassung, dass "bereits der Erlass und der Vollzug des Durchsuchungsbeschlusses (...) rechtswidrig" gewesen seien. Der Freund von Fischers Sohn und dessen Mutter hätten bei der polizeilichen Vernehmung widersprüchliche und zum Teil wenig glaubwürdige Angaben gemacht. Es sei "nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen diese Angaben nicht hinterfragt wurden", hieß es in dem vierseitigen Schreiben.

Zutreffend sei, dass bei der Hausdurchsuchung "in einer kleinen Handtasche der Haushaltshilfe Marihuana in geringer Menge und in deren Bett eine geringste Menge einer verdächtigen Substanz gefunden wurden". Und: "Auf einem Nachttisch in einem Schlafzimmer, in dem unser Mandant nicht nächtigt, wurden zudem Rückstände einer weißen Substanz auf klebrigem Untergrund festgestellt."

Ein Drogenschnelltest sei bei dieser Substanz durchgeführt worden, dieser habe positiv auf Kokain reagiert. Allerdings handle es sich "nicht um ein in der Praxis als zuverlässig anerkanntes Standardtestverfahren", hieß es mit Verweis auf verschiedene vorangegangene Urteile. Ein Ergebnis eines solchen Tests sei daher "nicht gerichtverwertbar".

Der Eintracht-Präsident habe seine Anwälte zudem beauftragt, "auch strafrechtlich auf die falschen Vorwürfe der Kindesmutter zu reagieren". Die Einstellung des "gegen unseren Mandanten, seine Lebensgefährtin und seinen Sohn geführten Ermittlungsverfahrens wurde bereits beantragt".

(S.A.Dudajev--DTZ)

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