Deutsche Tageszeitung - Felix Sturm muss Haftstrafe im offenen Vollzug antreten

Felix Sturm muss Haftstrafe im offenen Vollzug antreten


Felix Sturm muss Haftstrafe im offenen Vollzug antreten
Felix Sturm muss Haftstrafe im offenen Vollzug antreten / Foto: © FIRO/SID

Der frühere Box-Weltmeister Felix Sturm muss seine Haftstrafe antreten. Einen entsprechenden Bericht der Bild-Zeitung bestätigte die bei der Kölner Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte zuständige Staatsanwältin Stephanie Beller dem SID. "Ich kann bestätigen, dass sich die Person seit dem 28. Februar im offenen Vollzug befindet. Das Urteil von damals lautete: Zwei Jahre und vier Monate wegen Steuerhinterziehung und Verstoß gegen das Antidopinggesetz", sagte sie.

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Die Bild berichtete am Montag, dass Sturm seine Strafe in der JVA Euskirchen absitzt. Dies bestätigte Beller explizit nicht. Offener Vollzug bedeutet, dass Insassen die Haftanstalt tagsüber verlassen dürfen, um einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Anschließend müssen sie sich umgehend und pünktlich wieder zurückbegeben. Bei Verfehlungen gegen diese Auflagen können die jeweiligen Personen in den geschlossenen Vollzug verlegt werden.

Ob der 44 Jahre alte Sturm, dessen bürgerlicher Name Adnan Catic lautet, während dieses offenen Vollzugs in vollem Umfang Boxtraining absolvieren kann, blieb offen. Die Fortsetzung seiner Profi-Karriere mit Kämpfen in den Abendstunden erscheint unter diesen Umständen kaum möglich. "Die Ausgestaltung entzieht sich meiner Kenntnis", sagte Beller, Sturm habe die Strafe "ohne großes Bohei selbst angetreten".

Nach seiner Festnahme im April 2019 auf der Fitness-Messe FIBO in Köln hatte Sturm bereits acht Monate in U-Haft gesessen, ehe er das Gefängnis nach Hinterlegung einer Kaution verlassen durfte.

Jüngst hatte Sturm ein erfolgreiches Box-Comeback gegeben. Am 18. Februar schlug er den Türken Sükrü Altay in Stuttgart einstimmig nach Punkten.

(U.Kabuchyn--DTZ)

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