Deutsche Tageszeitung - Ex-Ministerin Gönner erste Aufsichtsratschefin beim VfB

Ex-Ministerin Gönner erste Aufsichtsratschefin beim VfB


Ex-Ministerin Gönner erste Aufsichtsratschefin beim VfB
Ex-Ministerin Gönner erste Aufsichtsratschefin beim VfB / Foto: © IMAGO/Chris Emil Janßen/SID

Die frühere Ministerin Tanja Gönner ist die erste Aufsichtsratschefin in der Geschichte des Fußball-Bundesligisten VfB Stuttgart. Die ehemalige CDU-Politikerin wurde vor dem Hintergrund eines Machtkampfes im Klub am Dienstag bei einer außerordentlichen Sitzung als Nachfolgerin von Präsident Claus Vogt an die Spitze des Gremiums gewählt. Vogt bleibt Mitglied im Aufsichtsrat, Peter Schymon Stellvertreter.

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Dem Wechsel vorausgegangen war der Wunsch von Anteilseigner Porsche nach einer personellen Veränderung an der Spitze des elfköpfigen Gremiums. Vogt hatte sich jüngst im Streit um den Investoren-Einstieg bei der DFL für den Erhalt der 50+1-Regel zur Begrenzung des Einflusses von Geldgebern ausgesprochen. Damit sorgte er für Verwunderung im Investorenlager. Als Präsident des Vereins ist er bis 2025 gewählt.

Gönner, 2022 vom e.V. in den Aufsichtsrat entsandt und dort laut VfB-Mitteilung "führungsstarke" Vertreterin der Mitglieder, gilt als Kompromisskandidatin. Die organisierte Fanszene hatte die Sorge geäußert, dass der Einfluss des e.V. verringert werden könnte, würde der wichtige Posten aus den Reihen der Geldgeber besetzt.

Gönner versicherte nun "allen Mitgliedern, in engem Austausch mit ihnen die Interessen des Vereins bei allen wichtigen Entscheidungen zu vertreten". Die frühere Sozial-, Umwelt- und Verkehrsministerin von Baden-Württemberg ist seit November 2022 Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI).

Sie lege "Wert auf eine intensive Zusammenarbeit mit dem Präsidium und dem Vorstand", betonte Gönner und ergänzte: "Mit den Aufsichtsratsmitgliedern unserer Partner Mercedes-Benz und Porsche bin ich der Meinung, dass in Zukunft die Idealbesetzung des Aufsichtsratsvorsitzenden ein Präsidiumsmitglied des Vereins sein sollte, das von den Mitgliedern direkt gewählt wurde und über die notwendigen fachlichen und persönlichen Voraussetzungen verfügt."

(U.Kabuchyn--DTZ)