Deutsche Tageszeitung - Ehemaliger Biathlon-Präsident Besseberg zu Haft verurteilt

Ehemaliger Biathlon-Präsident Besseberg zu Haft verurteilt


Ehemaliger Biathlon-Präsident Besseberg zu Haft verurteilt
Ehemaliger Biathlon-Präsident Besseberg zu Haft verurteilt / Foto: © imago sportfotodienst/SID

Anders Besseberg, ehemaliger Präsident des Biathlon-Weltverbandes IBU (1993 bis 2018), ist in seiner norwegischen Heimat wegen schwerer Korruption zu drei Jahren und einem Monat Haft verurteilt worden. Der Richter am Bezirksgericht Buskerud befand den 78-Jährigen in neun von zehn Anklagepunkten im Zeitraum von 2009 bis 2018 für schuldig.

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Besseberg, der die Vorwürfe gegen seine Person stets bestritt, wurde vorgeworfen, er habe sich vor allem von russischen Funktionären unter anderem durch Geld, Luxusuhren, Jagdausflüge und Prostituierte bestechen lassen.

"Ich bin natürlich enttäuscht und überrascht über das Urteil und einige der Begründungen der Richter. Ich werde an Ort und Stelle Berufung einlegen", sagte Besseberg, nachdem der Richter das 67-seitige Urteil fast drei Stunden lang verlesen hatte.

"Der Angeklagte hat das Vertrauen, das mit seiner Position bei der IBU verbunden war, durch die Annahme der Vorteile gebrochen", sagte Richter Vidar Toftoy-Lohne. Die Staatsanwaltschaft begrüßte das Urteil, sie hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sieben Monaten sowie eine Geldstrafe von einer Million Kronen (rund 89.000 Euro) gefordert. Das Gericht verhängte keine Geldstrafe, ordnete aber an, dass Besseberg Geschenke im Wert von 1,4 Millionen Kronen zurückgeben muss.

Besseberg räumte die Annahme von Geschenken ein, wies aber die Vermutung zurück, dass es sich um Korruption gehandelt habe. Besseberg soll über Jahre Doping im russischen Team vertuscht haben, zudem soll der Funktionär eine Vergabe der WM 2021 trotz der Dopingskandale an Tjumen in Russland forciert haben. Die Wettbewerbe wanderten schließlich nach Pokljuka in Slowenien.

In Norwegen reicht es aus, unzulässige Gefälligkeiten anzunehmen, auch wenn keine Gegenleistung erbracht wird, um den Tatbestand der Korruption zu erfüllen.

(S.A.Dudajev--DTZ)

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