Deutsche Tageszeitung - BGH-Urteil: Kind als Hannover-Geschäftsführer abgesetzt

BGH-Urteil: Kind als Hannover-Geschäftsführer abgesetzt


BGH-Urteil: Kind als Hannover-Geschäftsführer abgesetzt
BGH-Urteil: Kind als Hannover-Geschäftsführer abgesetzt / Foto: © IMAGO / osnapix/SID

Martin Kind hat im zähen Ringen um seinen Posten als Geschäftsführer bei Zweitligist Hannover 96 die entscheidende juristische Niederlage eingesteckt. Der Bundesgerichtshof hat am Dienstag entschieden, dass die Abberufung des 80-Jährigen als Chef der Hannover 96 Management GmbH durch den Mutterverein Hannover 96 e.V. aus dem Juli 2022 rechtens ist. Zuvor hatten das Landgericht Hannover sowie das Oberlandesgericht Celle in der Sache für Kind geurteilt.

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Kind war am Dienstag nicht vor Ort, der SID erreichte ihn kurz nach dem Richterspruch am Telefon. Zu dem Urteil wollte er sich zunächst nicht äußern und kündigte eine Mitteilung an. "Ich möchte mich erst mit meinen Anwälten beraten", sagte Kind. Laut 96-Mitteilung werde er in den "Aufsichtsrat der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA" wechseln.

Kind liefert sich seit Jahren mit einer Gruppe um Vereins-Präsident Sebastian Kramer einen Machtkampf, der Unternehmer hatte in einer komplizierten Struktur der ausgegliederten Fußball-Abteilung bisher das Sagen. Der Vorwurf an ihn von Vereinsseite: Kind habe seine Pflichten als Geschäftsführer verletzt, Informationen und Zahlungen vorenthalten.

Deshalb fassten Vertreter des Hannover 96 e.V. vor zwei Jahren in einer Gesellschafterversammlung den Beschluss, Kind "mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund im Wege eines satzungsdurchbrechenden Beschlusses als Geschäftsführer" abzuberufen. Dagegen hatte Kind geklagt und zweimal Recht bekommen, der BGH entschied nun für den Mutter-Verein. Eine höhere Instanz gibt es in Deutschland nicht mehr.

Nun muss der Aufsichtsrat der Profi-Fußballer einen neuen Geschäftsführer finden, bisher hat sich das vierköpfige Gremium, dem nun auch Kind angehören soll, aber nicht auf einen Kandidaten verständigen können.

(V.Sørensen--DTZ)

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