Deutsche Tageszeitung - Fall Sinner: WADA legt Berufung beim CAS ein

Fall Sinner: WADA legt Berufung beim CAS ein


Fall Sinner: WADA legt Berufung beim CAS ein
Fall Sinner: WADA legt Berufung beim CAS ein / Foto: © SID

Dem Tennis-Weltranglistenersten Jannik Sinner droht drei Wochen nach seinem Sieg bei den US Open doch noch eine längere Dopingsperre. Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) legte Berufung gegen den Freispruch des Italieners nach zwei positiven Tests auf das verbotene Steroid Clostebol im März ein.

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Die Beurteilung eines unabhängigen Gerichts, dass Sinner keine Schuld und keine Fahrlässigkeit vorzuwerfen sei, sei "nicht korrekt unter den geltenden Regeln", teilte die WADA am Samstag mit. Sie beantrage deshalb "eine Sperre zwischen einem und zwei Jahren". Die Ergebnisse der Nummer eins der Tenniswelt nach seinem umstrittenen Freispruch sollen dagegen laut WADA nicht annulliert werden.

Der erste positive Test stammte vom 10. März 2024, beim Masters in Indian Wells wurde bei einer Wettkampfkontrolle Clostebol in geringen Mengen festgestellt. Eine weitere Probe, die acht Tage später in einer Trainingsphase genommen wurde, erbrachte dasselbe Ergebnis. Laut der International Tennis Integrity Agency (ITIA) wurde damals jeweils eine vorläufige Sperre verhängt - in beiden Fällen legte Sinner erfolgreich Berufung ein. Die ITIA verzichtete auf einen Widerspruch und verwies den Fall an ein unabhängiges Gericht.

Sinner erklärte, die Substanz könne nach einer Kontamination durch ein Mitglied des Betreuerteams in seinen Körper gelangt sein. Dieser habe ein in Italien rezeptfrei erhältliches Spray mit Clostebol auf seine eigene Haut aufgetragen, um eine Wunde zu behandeln. Sinner trennte sich später von seinem Physiotherapeuten. Die positiven Tests wurden monatelang verschwiegen, erst kurz vor den US Open wurden sie öffentlich und sorgten in der Tennisszene für großes Aufsehen.

(W.Budayev--DTZ)

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