Deutsche Tageszeitung - Urteil in Hessen: Sportunfall von Nachwuchsfußballer ist Arbeitsunfall

Urteil in Hessen: Sportunfall von Nachwuchsfußballer ist Arbeitsunfall


Urteil in Hessen: Sportunfall von Nachwuchsfußballer ist Arbeitsunfall
Urteil in Hessen: Sportunfall von Nachwuchsfußballer ist Arbeitsunfall / Foto: © AFP/Archiv

Der Sportunfall eines Nachwuchsfußballers ist ein Arbeitsunfall. Trotz Schulpflicht sei der 15-Jährige mit Fördervertrag bei einem Verein als Beschäftigter einzustufen, urteilte das hessische Landessozialgericht in Darmstadt nach Angaben vom Mittwoch. Die gesetzliche Unfallversicherung muss demnach zahlen.

Textgröße ändern:

Der 2006 geborene Kläger schloss 2021 einen Fördervertrag mit einem Bundesligaverein ab. Er spielte in der U16-Mannschaft. Im Juli 2022 brach er sich bei einem Freundschaftsspiel das Schlüsselbein. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab.

Sie erklärte, dass es sich um eine freizeitliche Sportförderung handle, nicht um eine Beschäftigung. Der Kläger sei schulpflichtig und unterliege nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz einem Beschäftigungsverbot.

Der Jugendliche zog gegen die Ablehnung vor Gericht und bekam vom Sozialgericht in Frankfurt am Main Recht. Dessen Urteil bestätigte das Landessozialgericht nun. Maßgeblich für die Einstufung des 15-Jährigen als Beschäftigter seien seine vertraglichen Verpflichtungen, erklärte es.

Der Jugendliche sei fest in die Arbeitsorganisation des Vereins eingebunden gewesen. So habe er am Training, an Fußballspielen, Lehrgängen und Vereinsveranstaltungen teilnehmen müssen. Er habe auch ein monatliches Gehalt sowie Prämienzahlungen bezogen, auf die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden.

Der Fördervertrag habe also einem Arbeitsvertrag entsprochen. Die Tätigkeit des Jugendlichen werde dem Verein jedenfalls in der Zukunft wirtschaftlichen Nutzen bringen, sie diene nicht nur der eigenen Freizeitgestaltung.

Ein möglicher Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz lasse den Versicherungsschutz nicht entfallen, führte das Gericht aus. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bleibe auch bei rechtswidrigen Beschäftigungen bestehen.

(I.Beryonev--DTZ)

Empfohlen

Später Jubel: DFB-Junioren ziehen bei U19-EM ins Finale ein

Die deutschen U19-Fußballer haben das Finale der EM in Wales erreicht - und stehen vor der größtmöglichen Aufgabe. Im Halbfinale in Wrexham gewann das Team von Trainer Christian Wörns dank eines späten Treffers 2:1 (1:1) gegen die Ukraine und darf nun vom dritten Titel nach 2008 und 2014 träumen. Im bevorstehenden Prestigeduell gegen Spanien muss sich der DFB-Nachwuchs dennoch steigern - im Vorrundenduell hatte sich der Finalgegner klar mit 4:0 (2:0) durchgesetzt.

Nur elf Minuten? Auch Bieber bei Halbzeitshow im WM-Finale

Erst Madonna und Shakira, jetzt auch noch Justin Bieber: Das Line-up für die erste Halbzeitshow in der Geschichte der Fußball-Weltmeisterschaften beim Finale in New Jersey wird immer prominenter. Der Weltverband FIFA stellte am Mittwoch den kanadischen Popstar als weiteren Protagonisten vor.

Sieg gegen Angstgegner Fritz: Zverev im Wimbledon-Halbfinale

Alexander Zverev hat seinen körperlich angeschlagenen Angstgegner Taylor Fritz bezwungen und erstmals das Halbfinale von Wimbledon erreicht. Der French-Open-Sieger setzte sich am Mittwoch in der Runde der letzten acht 6:4, 6:4, 6:2 gegen den mit Knieproblemen kämpfenden US-Amerikaner durch, es war sein erster Sieg nach zuvor sieben Niederlagen in Serie gegen ihn.

Nur Kooij zu stark: Kanter spurtet überraschend auf Rang zwei

Max Kanter trat mit voller Kraft in die Pedale und musste sich am Ende nur dem überragenden Olav Kooij geschlagen geben. Der 28-Jährige vom Team XDS Astana hat beim ersten Massenspurt-Spektakel der Tour de France einen Premierensieg nur knapp verpasst. Kooij (Decathlon–CMA CGM) triumphierte beim Highspeed-Finale in Pau vor dem Cottbuser und Tim Merlier aus Belgien.

Textgröße ändern: