Deutsche Tageszeitung - Sommermärchen-Prozess: Auch Niersbach erscheint nicht vor Gericht

Sommermärchen-Prozess: Auch Niersbach erscheint nicht vor Gericht


Sommermärchen-Prozess: Auch Niersbach erscheint nicht vor Gericht
Sommermärchen-Prozess: Auch Niersbach erscheint nicht vor Gericht / Foto: ©

Auch der frühere DFB-Präsident Wolfgang Niersbach wird dem Strafverfahren in der Sommermärchen-Affäre im Schweizer Bellinzona fernbleiben. Über seine Anwälte ließ der 69-Jährige am Freitag mit Verweis auf die Gefahr einer Coronavirus-Ansteckung mitteilen, er habe entschieden, "dem ärztlichen Rat Folge zu leisten und nicht für die auf rund drei Wochen angesetzte Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgericht (...) zu reisen".

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Für eine amtsärztliche Untersuchung zu seiner Reisefähigkeit stehe das frühere Oberhaupt des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) "selbstverständlich unverzüglich" bereit, sobald der für die Durchführung einer solchen Untersuchung notwendige gerichtliche Beschluss vorliege. Zudem sei die Entscheidung des Bundesstrafgerichts, die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuführen, "völlig inakzeptabel". Die Verteidigung werde diese Entscheidung vor der Beschwerdekammer anfechten.

Zuvor hatte bereits Ex-DFB-Präsident Theo Zwanziger mitgeteilt, er werde aus gesundheitlichen Gründen nicht am Prozessbeginn am Montag teilnehmen können. "Nach einer schwerwiegenden Augenoperation halten seine behandelnden Ärzte seine Reisefähigkeit über immerhin 700 km und seine Verhandlungsfähigkeit für ausgeschlossen", hieß es in der Erklärung seines Anwalts.

Nach SID-Informationen ist eine Entscheidung über eine Teilnahme des früheren DFB-Generalsekretärs Horst R. Schmidt noch nicht gefallen. Der frühere FIFA-Generalsekretär Urs Linsi wird vermutlich erscheinen.

Die Schweizer Bundesanwaltschaft (BA) wirft Niersbach, Zwanziger, Schmidt und Linsi vor, über den eigentlichen Zweck einer Zahlung in der Höhe von 6,7 Millionen Euro getäuscht zu haben. Die Beschuldigten haben den Vorwurf stets bestritten. Die BA hatte das Verfahren am 6. November 2015 eröffnet. Bis zum 27. April muss ein erstinstanzliches Urteil vorliegen, um die Verjährung zu vermeiden.

Bereits im vergangenen Sommer hatte die BA das Verfahren gegen den damaligen OK-Boss Franz Beckenbauer, eigentlich die zentrale Figur im Sommermärchen-Skandal, abgetrennt. Grund war der gesundheitliche Zustand Beckenbauers.

(G.Khurtin--DTZ)

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