Deutsche Tageszeitung - IFAB erlaubt fünf Auswechslungen pro Spiel - VAR darf ausgesetzt werden

IFAB erlaubt fünf Auswechslungen pro Spiel - VAR darf ausgesetzt werden


IFAB erlaubt fünf Auswechslungen pro Spiel - VAR darf ausgesetzt werden
IFAB erlaubt fünf Auswechslungen pro Spiel - VAR darf ausgesetzt werden / Foto: ©

Die Regelhüter des International Football Association Board (IFAB) haben den Weg für die Erhöhung von drei auf fünf Auswechslungen pro Spiel offiziell freigemacht. Dies teilten der Fußball-Weltverband FIFA und das IFAB am Freitag mit. Die FIFA hatte zuletzt diesen Vorschlag eingebracht, um die Profis in der Coronakrise bei dem zu erwartenden hohen Spielaufkommen nach der Wiederaufnahme des Spielbetriebs zu schützen. Die neue Regel kann ab sofort in allen Wettbewerben, die bis zum 31. Dezember 2020 abgeschlossen werden, angewendet werden.

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Damit könnte auch beim Wiederbeginn der Bundesliga und der 2. Liga am 16. Mai schon fünf- statt dreimal ausgewechselt werden. Die Deutsche Fußball Liga (DFL) hat die Regeländerung bereits in Erwägung gezogen. "Falls diese Regel seitens der FIFA entschieden wird, werden die Klubs der Bundesliga und 2. Bundesliga kurzfristig über eine zeitlich befristete Übernahme dieser Regelung entscheiden", sagte DFL-Geschäftsführer Christian Seifert am Donnerstag.

"Diese sofortige vorübergehende Änderung wurde eingeführt, da ein dicht gedrängter Kalender und Spiele bei mitunter großer Hitze drohen, was sich beides auf das Wohl der Spieler auswirken könnte", teilte die FIFA mit. Mit Blick auf den Spielfluss stehen jedem Team abseits der Halbzeitpause während der regulären Spielzeit maximal drei Gelegenheiten für Auswechslungen zur Verfügung. Es liegt aber im Ermessen der Ligen und Verbände, ob sie die Ausnahmeregelung umsetzen oder nicht.

Auch beim Einsatz von Video-Schiedsrichterassistenten (VAR) sind nun Änderungen erlaubt. So können Organisatoren von Wettbewerben, bei das VAR-System bislang eingesetzt wurde, nach der Wiederaufnahme des Spielbetriebs nach freiem Ermessen auf dessen Einsatz verzichten. Geschieht dies jedoch nicht, gelten weiterhin alle bisherigen Bestimmungen.

(U.Kabuchyn--DTZ)

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