Deutsche Tageszeitung - Lange Haftstrafen für Goldhelm-Diebstahl aus Museum in Niederlanden gefordert

Lange Haftstrafen für Goldhelm-Diebstahl aus Museum in Niederlanden gefordert


Lange Haftstrafen für Goldhelm-Diebstahl aus Museum in Niederlanden gefordert
Lange Haftstrafen für Goldhelm-Diebstahl aus Museum in Niederlanden gefordert / Foto: © ANP/AFP/Archiv

Nach dem Diebstahl eines antiken Goldhelms aus einem Museum in den Niederlanden hat die Staatsanwaltschaft lange Haftstrafen für die drei mutmaßlichen Diebe gefordert. Wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte, handelte sie mit zwei Angeklagten im Alter von 21 und 37 Jahren eine Vereinbarung aus, um eine Rückgabe der Kunstschätze zu erreichen. Für diese beiden Männer beantragte sie nun Haftstrafen von 44 Monaten. Ein 35-Jähriger, der die Vereinbarung ablehnte, soll für 66 Monate ins Gefängnis.

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Im Januar 2025 waren Diebe ins Drents Museum in Assen im Norden der Niederlande eingedrungen. Sie sprengten die Tür des Museums auf und zertrümmerten die Vitrinen, in denen während einer Sonderausstellung über das Volk der Daker der 2500 Jahre alte Helm von Cotofenesti und andere Leihgaben aus einem Museum in der rumänischen Hauptstadt Bukarest ausgestellt waren. Die Diebe stahlen neben dem goldenen Helm auch drei goldene Armreife.

Der Diebstahl sorgte vor allem in Rumänien für große Empörung. Die niederländische Regierung legte bereits 5,7 Millionen Euro für eine mögliche Entschädigungszahlung zurück. Nach dem Deal der Staatsanwaltschaft mit den zwei Angeklagten tauchten der Helm und zwei der drei Armreife aber wieder auf. Sie wurden vor gut zehn Tagen in dem Museum in Assen der Öffentlichkeit präsentiert.

Die Verhandlungen mit den zwei Angeklagten seien "lang, intensiv und komplex" gewesen, erklärte die Staatsanwaltschaft. Sie hat die Verdächtigen nach eigenen Angaben durch zahlreiche Beweise wie Aufnahmen von Überwachungskameras sowie DNA-Spuren an Glas- und Goldsplittern eindeutig überführt. Von dem dritten Armreif fehlt aber weiterhin jede Spur. Eine Rückgabe durch die mutmaßlichen Diebe ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft in diesem Fall nicht möglich.

(V.Sørensen--DTZ)

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