Deutsche Tageszeitung - Zunächst kein EuGH-Gutachten zum Investitionsschutz für Energiewirtschaft

Zunächst kein EuGH-Gutachten zum Investitionsschutz für Energiewirtschaft


Zunächst kein EuGH-Gutachten zum Investitionsschutz für Energiewirtschaft
Zunächst kein EuGH-Gutachten zum Investitionsschutz für Energiewirtschaft / Foto: © AFP/Archiv

Im Streit um den geplanten Schlichtungsmechanismus für internationale Investitionen der Energiewirtschaft wird es vorerst kein Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) geben. Der Antrag Belgiens auf ein solches Gutachten ist verfrüht, teilte der EuGH am Donnerstag in Luxemburg mit. Es lägen noch nicht ausreichend Informationen zu dem geplanten Abkommen vor. (Az: (Avis) 1/20)

Textgröße ändern:

Der Vertrag über die Energiecharta wurde ursprünglich 1994 rechtskräftig unterzeichnet. Ziel war es, Osteuropa und die Nachfolgestaaten der Sowjetunion in die europäischen Energiemärkte einzubeziehen. Unter anderem sieht dieser Vertrag den wechselseitigen Schutz von Investitionen vor. Für Streitfälle gibt es außergerichtliche Schiedsstellen.

Derzeit wird über eine Novelle der Energiecharta verhandelt. Umweltschützer verweisen nun darauf, dass der bisherige "Streitbeilegungsmechanismus" zu erfolgreichen Klagen ausländischer Investoren gegen Maßnahmen des Klimaschutzes führen könnte. Die EU müsse daher auf einem geänderten Streitbeilegungsverfahren bestehen.

Vor der Unterzeichnung internationaler Verträge durch die EU haben unter anderem die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, hierzu ein Rechtsgutachten des EuGH anzufordern. Vor dem Hintergrund des Streits um das außergerichtliche Schlichtungsverfahren hat Belgien dies getan.

Der EuGH lehnte diesen Antrag nun jedoch als verfrüht und daher unzulässig ab. Die Verhandlungen seien noch in einem sehr frühen Stadium. Zwar sei eine Neuverhandlung des Schlichtungsverfahrens bislang nicht geplant, die EU könne dies aber immer noch erreichen. Verhandelt werde zudem auf jeden Fall über die Definition der Begriffe "Investition" und "Investor". Diese Definitionen seien maßgeblich für Anwendungsbereich und Tragweite des Streitbeilegungsmechanismus.

Angesichts dieser Ungewissheiten lägen noch nicht ausreichend Informationen für eine rechtliche Bewertung durch den EuGH vor, erklärten die Luxemburger Richter. "Daher erscheint der Gutachtenantrag verfrüht."

Ein Teil der Staaten, die sich neben Belgien an dem Verfahren beteiligt haben, strebe zudem offenbar eine rechtliche Bewertung des derzeitigen Schlichtungsmechanismus der Energiecharta an. Weil dieser Mechanismus aber bereits in Kraft sei, sei dies dem Zweck des Gutachterverfahrens aber fremd. Für Streitigkeiten innerhalb der EU habe der EuGH ohnehin bereits im September 2021 entschieden, dass der Streitbeilegungsmechanismus gegen den Grundsatz der Autonomie des EU-Rechts verstößt und daher nicht anwendbar ist.

(T.W.Lukyanenko--DTZ)

Empfohlen

Sturzflut im Himalaya: UN-Klimafonds stellt Nepal Hilfsgelder in Millionenhöhe bereit

Nach der verheerenden Sturzflut im Himalaya im August stellt der UN-Klimafonds Nepal Hilfsgelder in Höhe von 20 Millionen Dollar (knapp 18 Millionen Euro) bereit. Die am Donnerstag bei der ersten außerordentlichen Sitzung des UN-Klimafonds seit seiner Einrichtung im Jahr 2022 getroffene Entscheidung bedeutet jedoch nicht, dass Nepal die Mittel unmittelbar erhält. Die Hilfsgelder entsprechen weniger als 0,5 Prozent der von der nepalesischen Regierung auf 4,78 Milliarden Dollar veranschlagten Wiederaufbaukosten.

IUCN: Wegen Klimawandels fast alle Korallenriffe der Welt vom Absterben bedroht

Wegen des fortschreitenden Klimawandels sind laut einer Prognose der Weltnaturschutzunion (IUCN) innerhalb der kommenden 50 Jahre fast alle Korallenriffe der Welt vom Absterben bedroht. Es bestehe für 96 Prozent der Korallenriffe in den Weltmeeren "ein extrem erhöhtes Risiko", dass sie bis 2075 absterben, hieß es in einer am Donnerstag veröffentlichten IUCN-Analyse. Es war die erste weltweite Untersuchung dieser Art.

Artenschutz: Unesco startet Großprojekt zum Sammeln von Umwelt-DNA

Um die Wanderung von Tieren und Pflanzen im Meer besser zu verstehen, will die Unesco in 30 Schutzgebieten weltweit Proben von sogenannter Umwelt-DNA entnehmen. Ziel des Projektes sei es, bis 2028 rund 3000 Meerwasserproben zu sammeln und auszuwerten, teilte die UN-Wissenschaftsorganisation am Donnerstag mit. Sie setzt dabei vor allem auf das Engagement von Menschen und Gruppen vor Ort, die bei den Entnahmen helfen sollen.

Beispielloser El Niño: Eindringlicher UN-Appell für gemeinsame Schutzvorkehrungen

Wegen einer beispiellosen Intensität des gegenwärtigen Klimaphänomens El Niño haben die Vereinten Nationen eindringlich zu gemeinsamen Schutzvorkehrungen für die am stärksten betroffenen Menschen aufgerufen. "Heute richten wir einen gemeinsamen Appell an die internationale Gemeinschaft, dringend und koordiniert vorausschauend zu handeln", erklärte die Generalsekretärin der Weltmeteorologie-Organisation (WMO), Celeste Saulo, am Mittwoch in Genf. Die Stärke des gegenwärtigen El Niño wird demnach voraussichtlich die bisherigen Messskalen überschreiten.

Textgröße ändern: