Deutsche Tageszeitung - Habeck legt Entwurf für neues Klimaschutzgesetz vor

Habeck legt Entwurf für neues Klimaschutzgesetz vor


Habeck legt Entwurf für neues Klimaschutzgesetz vor
Habeck legt Entwurf für neues Klimaschutzgesetz vor / Foto: © AFP/Archiv

Einen Tag nach der Grundsatzeinigung der Ampel-Koalition über das Heizungsgesetz hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) die Ressortabstimmung für das neue Klimaschutzgesetz sowie das Klimaschutzprogramm der Regierung eingeleitet. "Das Ziel, bis 2030 die Klimagas-Emissionen um 65 Prozent zu senken, ist damit erstmals in Reichweite gerückt", sagte Habeck dazu am Mittwoch in Berlin. Allerdings sieht das neue Gesetz keine verbindlichen Sektorziele für CO2-Emissionen mehr vor.

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"Mit dem Entwurf des neuen Klimaschutzgesetzes setzen wir die Beschlüsse des Koalitionsausschusses um", sagte Habeck. Zentrale Steuerungsgrößen seien künftig "die Prognose der zukünftigen Emissionsentwicklung und die Jahresemissionsgesamtmengen". Klimaschutz werde damit "vorausschauender, flexibler und dadurch effizienter". Die Emissionsmengen der einzelnen Wirtschaftssektoren sollen weiter ausgewiesen werden, entscheidend sei aber künftig die Gesamtschau.

Das Klimaschutzprogramm bündele zudem "die Anstrengungen der Koalition zur Erreichung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele", sagte der Minister weiter. Er räumte ein, dass damit gleichwohl eine Lücke zum Erreichen dieser Ziele für 2030 bleibe, diese falle jedoch um 80 Prozent geringer aus als bei Amtsantritt der Ampel-Koalition. Gestärkt werde auch die Rolle des Klimaschutz-Expertenrats. Mit den Vorlagen setzt Habeck Beschlüsse des Koalitionsausschusses der "Ampel" vom März um.

Laut den Klimazielen der Regierung darf der CO2-Ausstoß 2030 noch 440 Millionen Tonnen betragen, 65 Prozent weniger als 1990. 2022 wurden noch 746 Millionen Tonnen CO2 freigesetzt. Laut dem Projektionsbericht der Regierung vom Oktober 2021 war ohne neue Maßnahmen damals noch mit einer Überschreitung der Vorgaben im Gesamtzeitraum bis 2030 um 1100 Millionen Tonnen CO2 zu rechnen.

Aus dem Wirtschaftsministerium hieß es nun, dies Lücke würde sich durch bereits beschlossene Maßnahmen um rund 70 Prozent, einschließlich bereits geplanter Maßnahmen um bis zu 80 Prozent auf etwa 200 Millionen Tonnen verringern. Davon betreffen demnach allein 186 Millionen Tonnen den Verkehrssektor, 35 Millionen Tonnen den Gebäudesektor. Eine leichte Übererfüllung wird für Energie und Landwirtschaft vorhergesagt. Die aktuellen Änderungen an den Plänen für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind dabei offensichtlich noch nicht berücksichtigt.

Zum Klimaschutzgesetz wird betont, dass damit die zulässigen Emissionsmengen insgesamt nicht verändert würden. "Mit dem neuen Klimaschutzgesetz wird eine zukunftsgewandte, mehrjährige und sektorübergreifende Gesamtrechnung ausschlaggebend für weitere Maßnahmen zur Verminderung der Treibhausgas-Emissionen", hieß es aus dem Wirtschaftsressort. Die bisherige Rückschau auf das Erreichen von Emissionszielen werde durch einen "Blick in die Zukunft" abgelöst.

Die Vorlagen sollen nun voraussichtlich am kommenden Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden. Danach beginnt das parlamentarische Verfahren. Mit Entscheidungen ist dort erst nach der Sommerpause zu rechnen. Die Neuregelungen sollen Anfang 2024 in Kraft treten.

Künftig soll die Regierung nachsteuern müssen, wenn die Prognose der Gesamtemissionsmengen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren eine Zielverfehlung anzeigt. Dabei wird eine besondere Verantwortung der Ressorts festgeschrieben, die für die Verfehlung verantwortlich sind. Rechtlich verbindlich ist dies aber nicht mehr. Für notwendige Maßnahmenpakete soll auch der Expertenrat für Klimafragen künftig Vorschläge vorlegen können.

(W.Budayev--DTZ)

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