Deutsche Tageszeitung - Berliner Polizei darf vorerst keine Gebühren von Klimaklebern verlangen

Berliner Polizei darf vorerst keine Gebühren von Klimaklebern verlangen


Berliner Polizei darf vorerst keine Gebühren von Klimaklebern verlangen
Berliner Polizei darf vorerst keine Gebühren von Klimaklebern verlangen / Foto: © AFP/Archiv

Die Berliner Polizei darf vorerst keine Gebühren von Klimaklebern dafür verlangen, dass sie die Demonstranten von der Straße löst und wegträgt. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin laut einem am Dienstag verkündeten Beschluss in einem Eilverfahren. Das Gericht gab damit dem Antrag eines Klimaaktivisten statt. (VG 1 L 363/23)

Textgröße ändern:

Der Mann hatte sich im Juni 2022 zusammen mit anderen Aktivisten auf einer Straßenkreuzung in Berlin festgeklebt, um so gegen die Klimapolitik der Bundesregierung zu demonstrieren. Weil er der Aufforderung zum Verlassen der Fahrbahn nicht nachkam, lösten Einsatzkräfte die Klebeverbindung und trugen ihn von der Straße.

Im April diesen Jahres erhielt der Demonstrant einen Gebührenbescheid über 241,00 Euro. Die Polizeibehörde stützte sich dabei auf die Gebührenordnung für die Benutzung polizeilicher Einrichtungen. Zur Begründung hieß es, der Straßenverkehr sei durch die Sitzblockade des Klimaklebers erheblich behindert worden, was eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dargestellt habe.

Nachdem der Demonstrant erfolglos Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt hatte, erhob er dagegen Klage. Darüber wurde noch nicht entschieden. Sein Eilantrag gegen den sofort vollziehbaren Gebührenbescheid hatte nun jedoch Erfolg.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts liegen die Voraussetzungen für eine Gebührenerhebung nach den entsprechenden Gesetzesregelungen nicht vor. Bei der polizeilichen Maßnahme habe es sich weder um eine sogenannte Ersatzvornahme noch um eine unmittelbare Ausführung gehandelt.

Eine Ersatzvornahme ist ein Instrument für den Fall, dass Handlungen trotz bestehender Verpflichtungen nicht erfüllt werden. Dann kann die Vollstreckungsbehörde diese selbst vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen.

Auch habe die Maßnahme nicht der Gefahrenabwehr für Personen, Sachen oder Tiere gedient, sondern allein dem Zweck, den ungehinderten Straßenverkehr zu ermöglichen. Die Polizei muss dem Demonstranten daher die bereits gezahlte Gebühr vorerst zurückerstatten. Gegen den Beschluss kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde eingelegt werden.

(B.Izyumov--DTZ)

Empfohlen

Alarmierend: WMO rechnet für kommende Jahre weiter mit Temperaturen auf Rekordniveau

Die Welt wird sich laut einem UN-Bericht auch in den kommenden Jahren weiter von der 1,5-Grad-Vorgabe im Pariser Klimaabkommen entfernen. Nach dem Rekordjahr 2024 blieben die globalen Durchschnittstemperaturen in den fünf Folgejahren weiterhin auf Rekordniveau, heißt es in einer Prognose, die die Weltmeteorologieorganisation (WMO) am Mittwoch in Genf vorlegte. Es gebe sogar eine 70-prozentige Wahrscheinlichkeit, dass eines der Jahre bis 2029 noch heißer werde als 2024.

Illegal Fahrradstreifen auf Straße gemalt: Bremer Polizei nimmt zwei Männer fest

Einen 200 Meter langen Fahrradstreifen haben mutmaßliche Klimaaktivisten in Bremen mit weißer Wandfarbe unerlaubt auf eine Straße gemalt. Wie die Polizei in der Hansestadt mitteilte, nahmen Einsatzkräfte nach Zeugenhinweisen während der laufenden Aktion in der Nacht zum Dienstag zwei Verdächtige im Alter von 27 und 57 Jahren vorläufig fest. Die Männer bezeichneten sich demnach als Mitglieder des sogenannten Widerstands-Kollektivs, dessen Symbol auch auf die Fahrbahn gemalt wurde.

Zählung von Naturschützern: Zahl der Gartenvögel in Deutschland weiter gesunken

Die Zahl der Gartenvögel in Deutschland ist einer Zählung des Naturschutzbunds (Nabu) zufolge weiter gesunken. Bei der vom Nabu organisierten Bestandserhebung am zweiten Maiwochenende wurden in diesem Jahr im Schnitt nur noch 28,45 Vögel pro Garten beobachtet, wie dieser am Montag in Berlin mitteilte. Im Vorjahr 2024 waren es knapp 30 und vor zehn Jahren noch 36 Vögel je Garten gewesen.

Schiffsunglück vor indischer Küste: Küstenwache kämpft gegen Ölverschmutzung

Nach dem Untergang eines Containerschiffs vor der Küste Indiens bemüht sich die Küstenwache, eine Ölpest zu verhindern. Die Küstenwache versuche mit zwei Schiffen, "die Ausbreitung von Öl zu verhindern", teilte die Regierung des indischen Bundesstaats Kerala im Süden des Landes mit. Ein Flugzeug streue zudem Stoffe aus, um das Öl zu zersetzen.

Textgröße ändern: