Deutsche Tageszeitung - Europaparlament kippt Gesetz zur Reduktion von Pestiziden

Europaparlament kippt Gesetz zur Reduktion von Pestiziden


Europaparlament kippt Gesetz zur Reduktion von Pestiziden
Europaparlament kippt Gesetz zur Reduktion von Pestiziden / Foto: © AFP/Archiv

Das Europaparlament hat ein Gesetz zur Reduktion des Einsatzes von Pestiziden in der EU gekippt. Die Abgeordneten stimmten am Mittwoch in Straßburg gegen den Vorschlag der EU-Kommission, die Nutzung von Pflanzenschutzmitteln bis 2030 um die Hälfte zu senken. Weitere Verhandlungen lehnte das Parlament mit knapper Mehrheit ab. Landwirtschaftsverbände begrüßten die Entscheidung.

Textgröße ändern:

Es sei ein "schwarzer Tag" für die Natur und für Landwirtinnen und Landwirte in Europa, sagte die im Parlament zuständige Berichterstatterin Sarah Wiener (Grüne) nach der Abstimmung. Die Mehrheit der Abgeordneten stelle die Profite großer Agrarunternehmen über Gesundheit und Umwelt.

Der europäische Bauernverband Copa-Cogeca jubelte hingegen: "Endlich" erkenne das Parlament an, dass die Pestizidregulierung "schlecht angepasst, unrealistisch und ohne Finanzierung" sei, erklärte die Vorsitzende des Verbandes, Christiane Lambert.

Nach zahlreichen Änderungsanträgen im Parlament war das Gesetz vor der endgültigen Abstimmung bereits stark abgeschwächt worden. Vor allem konservative Abgeordnete hatten vor hohen Einschränkungen für Landwirte gewarnt. "Wir müssen Lösungen gemeinsam mit und nicht gegen die Landwirtschaft finden", betonte der CDU-Abgeordnete Norbert Lins.

Die Umweltorganisation BUND sprach dagegen von einem Verlust "für Mensch und Natur sowie die Ernährungssicherheit". Nach der angekündigten Neuzulassung für den Unkrautvernichter Glyphosat in der vergangenen Woche sei die Entscheidung gegen das Pestizidgesetz "ein weiterer Rückschlag", erklärte der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt.

Das Gesetz sah ursprünglich vor, den Einsatz von Pestiziden in der EU bis 2030 insgesamt um die Hälfte zu senken. In besonders empfindlichen Gebieten wie städtischen Parks, an Schulen und in Natura-2000-Gebieten hatte die Kommission ein vollständiges Verbot von Pflanzenschutzmitteln vorgeschlagen. Brüssel könnte nun einen neuen Vorschlag für das Gesetz machen. Das gilt jedoch als unwahrscheinlich.

(G.Khurtin--DTZ)

Empfohlen

Emissionshandel: CO2-Ausstoß sinkt nur im Energiesektor - da aber stark

Der CO2-Ausstoß von Anlagen und Unternehmen, die verpflichtend am Emissionshandel teilnehmen, ist im vergangenen Jahr erneut deutlich zurück gegangen. Allerdings ist der Rückgang nach bisherigen Zahlen ausschließlich auf den Energiesektor zurückzuführen, während Industrie und Luftverkehr mehr emittierten, wie das Umweltbundesamt (UBA) am Mittwoch mitteilte.

Gut vier Jahre Haft für das Fällen von berühmtem "Robin Hood"-Baum in England

Zwei Jahre nach dem Fällen eines als "Robin Hood"-Baum bekannten legendären Bergahorns am Hadrianswall in Nordengland sind die beiden Täter zu jeweils mehr als vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Tat habe "ein hohes Maß an Planung und Vorbereitung" erfordert und weithin "Erschütterung und Fassungslosigkeit" ausgelöst, begründete die Richterin Christina Lambert am Dienstag im nordenglischen Newcastle das Strafmaß.

Waldbrand am Grand Canyon: Nordrand bleibt bis zum Saisonende 2025 gesperrt

Wegen massiver Zerstörungen durch einen Waldbrand wird ein Teil des berühmten Grand-Canyon-Nationalparks im Südwesten der USA bis zum Ende der Saison für Besucher gesperrt. Der Nordrand der Schlucht, der sogenannte North Rim, bleibe bis zum 15. Oktober "für alle Besucher geschlossen", erklärte die Parkverwaltung im US-Bundesstaat Arizona am Montag. Der bei Touristen weit beliebtere Südrand bleibe jedoch weiterhin zugänglich.

Gericht stoppt Verlegung von Seekabel zu Gasförderplattform vor Borkum

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat die Verlegung eines Seekabels für die Stromversorgung einer neuen Gasförderplattform vor der Nordseeinsel Borkum vorerst gestoppt. Das Gericht gab am Dienstag einem Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Befreigung von Naturschutzauflagen für die Verlegung statt. Die naturschutzrechtliche Befreiung sei voraussichtlich rechtswidrig, erklärte es. (Az. 5 B 5439/25)

Textgröße ändern: