Deutsche Tageszeitung - Farbattacken auf Sylt: Anklage gegen Aktivisten der Letzten Generation

Farbattacken auf Sylt: Anklage gegen Aktivisten der Letzten Generation


Farbattacken auf Sylt: Anklage gegen Aktivisten der Letzten Generation
Farbattacken auf Sylt: Anklage gegen Aktivisten der Letzten Generation / Foto: © AFP/Archiv

Wegen Farbattacken auf einen Privatjet, ein Luxusgeschäft und weitere Objekte auf der Nordseeinsel Sylt hat die Staatsanwaltschaft im schleswig-holsteinischen Flensburg Anklage gegen mehrere Mitglieder der Protestgruppe Letzte Generation erhoben. Sechs Klimaaktivisten wird unter anderem Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch vorgeworfen, wie die Ermittlungsbehörde am Freitag mitteilte.

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Im Juni sollen sie auf dem Sylter Flughafen ein Privatflugzeug mit orangener Lackfarbe besprüht haben. Der Anklage zufolge entstand dadurch ein Schaden von mindestens einer Million Euro.

Fünf Aktivisten sind zudem angeklagt, im Juni die Bar eines Luxushotels und zwei Geschäfte auf Sylt sowie eine Motorjacht in Neustadt/Holstein mit Farbe besprüht zu haben. Die Schäden belaufen sich auf mehrere hunderttausend Euro.

Darüber hinaus leitete die Staatsanwaltschaft Flensburg gegen Teile der Letzten Generation ein gesondertes Ermittlungsverfahren wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung ein. Die Ermittler stützen sich dabei auf "Erkenntnisse zur Organisationsstruktur sowie zu Angriffen auf abgesicherte Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur in mehreren Bundesländern". Gegen die angeklagten Aktivisten richtet sich dieses Verfahren allerdings nicht.

Juristisch ist umstritten, ob es sich bei der Klimabewegung um eine kriminelle Vereinigung handeln könnte. Das Landgericht München I bestätigte im November in einer rechtskräftigen Entscheidung den Anfangsverdacht zur Einstufung der Gruppe als kriminelle Vereinigung. Deren Zweck und Tätigkeit seien auf das Begehen von Straftaten ausgerichtet, entschied die Staatsschutzkammer damals und verwies zur Begründung unter anderem auf Blockaden von Straßen und Flughäfen durch Aktivisten der Letzten Generation.

Die Entscheidung fiel im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft München gegen zahlreiche Mitglieder der Protestgruppe. In diesem Verfahren wird diesen unter anderem die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.

(V.Sørensen--DTZ)

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