Deutsche Tageszeitung - LNG-Terminal Mukran: Binz klagt vor Bundesverwaltungsgericht gegen Betriebsstart

LNG-Terminal Mukran: Binz klagt vor Bundesverwaltungsgericht gegen Betriebsstart


LNG-Terminal Mukran: Binz klagt vor Bundesverwaltungsgericht gegen Betriebsstart
LNG-Terminal Mukran: Binz klagt vor Bundesverwaltungsgericht gegen Betriebsstart / Foto: © AFP/Archiv

Das Ostseebad Binz hat Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die Inbetriebnahme des LNG-Terminals Mukran auf Rügen eingereicht. Mehrere vorliegende Gutachten hätten ergeben, "dass die Störfallrisiken des LNG-Terminals nicht zu akzeptieren sind", teilten die Anwälte der Gemeinde Binz am Freitagmorgen zur Begründung mit. Ihre Klage richtet sich gegen die erteilte Betriebsgenehmigung für das Terminal.

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Das Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern hatte dem Unternehmen Deutsche Regas am Montag die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Betrieb des LNG-Terminals erteilt. Es soll eigentlich Mitte Mai den Betrieb aufnehmen.

Die Anwälte Reiner Geulen und Remo Klinger führten nun vier Fachgutachten an, die sich unter anderem mit der Möglichkeit von Unfällen vor Ort beschäftigen. Die Gutachten wiesen unter anderem nach, dass im "engen Hafen von Mukran ein hohes Kollisionsrisiko beim Navigieren" von Schiffen bestehe, teilten die Anwälte mit. Außerdem sei die Bekämpfung größerer Brände oder Explosionen auf den Schiffen "land- und seeseits kaum möglich".

"Das geplante Terminalkonzept mit diesen gravierenden Sicherheitsrisiken in derartiger Nähe zu Wohn- und Kurgebieten ist weltweit einmalig und widerspricht deutschen und internationalen Sicherheitsstandards für schwimmende Störfallanlagen", lautet das Fazit der beiden Anwälte. Die durch die Gutachten offenbarten "sicherheitstechnischen Bedenken" gegen die Inbetriebnahme seien schwerwiegend.

Die LNG-Anlage vor Rügen ist seit längerem stark umstritten. Die Gemeinde Binz warnte bereits mehrfach vor "horrenden Schäden" für Tourismus, Natur und Klima". Sie argumentiert, für eine Sicherung der Energieversorgung in Deutschland im Winter sei das Terminal vor Rügen nicht mehr notwendig. Rügen sei im Gegensatz zu anderen LNG-Standorten kein Industriegebiet, sondern mit 1,2 Millionen Feriengästen die meistbesuchte Insel Deutschlands.

Vergangene Woche hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klagen zweier Umweltorganisationen gegen die Gaspipeline von Mukran nach Lubmin abgewiesen. Mit der rund 50 Kilometer langen, bereits fertiggestellten Pipeline sollen die schwimmenden LNG-Terminals an das Gasfernleitungsnetz in Lubmin östlich von Greifswald angebunden werden.

(A.Stefanowych--DTZ)

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