Deutsche Tageszeitung - EuGH: Bei Betrieb von riesigem Stahlwerk auch gesundheitliche Folgen prüfen

EuGH: Bei Betrieb von riesigem Stahlwerk auch gesundheitliche Folgen prüfen


EuGH: Bei Betrieb von riesigem Stahlwerk auch gesundheitliche Folgen prüfen
EuGH: Bei Betrieb von riesigem Stahlwerk auch gesundheitliche Folgen prüfen / Foto: © AFP/Archiv

Schäden für die menschliche Gesundheit fallen im EU-Recht zu Industrieemissionen ebenfalls unter den Begriff "Umweltverschmutzung". Der Schutz der Umwelt und der Schutz der Gesundheit hingen eng zusammen, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. Beides seien Hauptziele des europäischen Rechts. Im konkreten Fall ging es um ein Stahlwerk in Italien. (Az. C-626/22)

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Das riesige Stahlwerk Ilva steht seit 1965 im süditalienischen Tarent. Mit etwa 11.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und einer Fläche von fast 1500 Hektar ist es eines der größten Stahlwerke Europas. Seit Langem gibt es Streit wegen der Folgen des Betriebs für die Region.

Gutachten belegten einen Zusammenhang zwischen den Emissionen des Werks und der Verschlechterung der Gesundheit von Menschen in der Gegend. Im Jahr 2019 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg fest, dass das Stahlwerk erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit der Anwohner habe.

Schon seit 2012 sollten verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, um diese Folgen einzudämmen. Die Fristen für ihre Umsetzung wurden aber immer wieder verlängert, wie der EuGH beschrieb. Einwohner der Region klagten schließlich vor einem Gericht in Mailand gegen den weiteren Betrieb des Stahlwerks. Sie argumentierten, dass der Schadstoffausstoß ihre Gesundheit schädige und dass die Anlage nicht mit den Vorschriften der europäischen Richtlinie zu Industrieemissionen zu vereinbaren sei.

Die italienische Regierung hielt dagegen: Die Richtlinie nehme keinen Bezug auf Gesundheitsschäden. Das Mailänder Gericht setzte das Verfahren aus und fragte den EuGH, ob die italienischen Regelungen und die Ausnahmeregeln für das Stahlwerk gegen die Richtlinie verstoßen.

Der EuGH erklärte nun, dass Schutz von Umwelt und menschlicher Gesundheit durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantiert werden. Es gebe ein Recht darauf, in einer für die Gesundheit und das Wohlbefinden des Einzelnen angemessenen Umwelt zu leben. Die Richtlinie trage zum Erreichen dieser Ziele bei.

Werde eine Betriebsgenehmigung erteilt und überprüft, müssten beide Auswirkungen beachtet werden: auf die Umwelt und auf die menschliche Gesundheit. Beim Stahlwerk Ilva seien mögliche Gesundheitsschäden aber nicht überprüft worden. Die Sonderregeln machten es möglich, dem Stahlwerk dennoch eine Umweltgenehmigung zu erteilen.

Der Betrieb müsse ausgesetzt werden, wenn er schwere und erhebliche Gefahren für die Umwelt und die menschliche Gesundheit mit sich bringe, entschied der EuGH. Ob das so ist, muss nun das Mailänder Gericht beurteilen.

Auch wirtschaftlich ist das Stahlwerk seit Jahren in der Krise. Im Februar stellte die italienische Regierung es unter staatliche Aufsicht.

(U.Stolizkaya--DTZ)

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