Deutsche Tageszeitung - Kompostfirma haftet für Kontaminierung von Boden und Wasser in Baden-Württemberg

Kompostfirma haftet für Kontaminierung von Boden und Wasser in Baden-Württemberg


Kompostfirma haftet für Kontaminierung von Boden und Wasser in Baden-Württemberg
Kompostfirma haftet für Kontaminierung von Boden und Wasser in Baden-Württemberg / Foto: © AFP/Archiv

Im Streit über eine Verunreinigung von Böden mit Chemikalien soll ein Kompostunternehmen der baden-württembergischen Gemeinde Hügelsheim Schadenersatz zahlen. Das Unternehmen und sein Vorstand haften für die Schäden, die dadurch im Zusammenhang mit der Trinkwasserversorgung entstanden oder noch entstehen, wie das Landgericht Baden-Baden am Donnerstag entschied. Einige Flächen in der Region wurden mit per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) kontaminiert.

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Wie das Gericht feststellte, verteilte das Unternehmen in den Jahren 2006 bis 2008 auf Äckern ein Gemisch aus Kompost und Papierschlämmen, die von der Papierindustrie bezogen worden waren. Das passierte demnach in Absprache mit den Bauern, für die das Gemisch kostenlos war. Insgesamt gehe es um mindestens 43.000 Tonnen Papierschlämme, hieß es. Diese hätten als Abfall entsorgt werden müssen und seien nach der Düngemittelverordnung nicht zugelassen gewesen.

Das Gericht war überzeugt davon, dass dieses Gemisch zumindest teilweise mit PFC belastet war und dass dadurch sowohl viele Äcker als auch das Grundwasser kontaminiert wurden. Diese Belastung wurde im Jahr 2013 bemerkt. Nach Angaben des baden-württembergischen Gesundheitsministeriums gab es in der Region erhöhte PFC-Werte in Trinkwasserproben und in Pflanzen, die auf belasteten Böden angebaut wurden. Verschiedene Studien deuten demnach auf einen Zusammenhang von PFC-Belastungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Menschen hin.

Dass Klärschlamm, Flugbenzin oder Pflanzenschutzmittel die Ursache für die Kontaminierung seien, sei unwahrscheinlich, erklärte das Gericht. Der Vorstand des Kompostunternehmens hafte auch persönlich, weil er zumindest fahrlässig pflichtwidrig gehandelt habe.

Die Klage der Gemeinde gegen das Unternehmen hatte damit größtenteils Erfolg. Für einzelne Flächen, auf denen sich keine PFC-Belastung nachweisen ließ, wurde sie abgewiesen. Eine weitere Klage gegen einen Fuhrunternehmer wurde abgewiesen.

Die Gemeinde macht einen Schaden von 150.000 Euro geltend. Wie viel ihr zusteht, soll vor Gericht noch geklärt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann noch Berufung zum Oberlandesgericht Karlsruhe eingelegt werden. Auch die Stadtwerke Rastatt klagten gegen das Kompostunternehmen.

(V.Sørensen--DTZ)

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