Deutsche Tageszeitung - Produktsicherheit: EU-Kommission eröffnet Verfahren gegen Onlinehändler Temu

Produktsicherheit: EU-Kommission eröffnet Verfahren gegen Onlinehändler Temu


Produktsicherheit: EU-Kommission eröffnet Verfahren gegen Onlinehändler Temu
Produktsicherheit: EU-Kommission eröffnet Verfahren gegen Onlinehändler Temu / Foto: © GETTY IMAGES NORTH AMERICA/AFP

"Shoppe wie ein Milliardär" heißt der Slogan des Billig-Onlinehändlers Temu - nach Ansicht der EU-Kommission vertreibt die in China gegründete Plattform allerdings gefälschte oder sogar gefährliche Produkte. Die Brüsseler Kommission eröffnete deshalb am Donnerstag ein förmliches Verfahren gegen Temu wegen möglicher Verstöße gegen das EU-Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA). Damit droht dem Onlinehändler ein hohes Bußgeld.

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Vizekommissionspräsidentin Margrethe Vestager forderte Temu auf sicherzustellen, dass die Produkte auf der Plattform "den EU-Standards entsprechen und den Verbrauchern nicht schaden". Dabei geht es laut einem Sprecher etwa um Kosmetika und Spielzeug.

Die EU-Kommission nimmt zudem das Design der Onlineplattform unter die Lupe, das Käufer "potenziell süchtig" machen und auch Minderjährige zu ungeplanten Ausgaben verleiten soll. Zudem untersucht Brüssel das Empfehlungssystem von Temu.

Der europäische Verbraucherschutz-Dachverband BEUC sprach von einer "guten Nachricht für die Verbraucher". Die EU-Kommission müsse den Druck auf Temu nun aufrecht erhalten. Auch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) befürwortet eine härtere Gangart gegen Temu sowie andere Billighändler wie Shein.

Temu erklärte sich erneut zur Zusammenarbeit mit den europäischen Behörden bereit. Ziel des Unternehmens sei ein "sicherer, vertrauenswürdiger Marktplatz für Verbraucher", erklärte Temu.

Die Kommission untersucht das Vorgehen des Onlinehändlers bereits seit Monaten. Am 21. Oktober war eine Frist ausgelaufen, bis zu der Temu in Brüssel Dokumente vorlegen sollte. Dabei ging es um Maßnahmen gegen den Verkauf gefälschter oder gesundheitsgefährdender Produkte sowie um den Schutz von Nutzerdaten.

Das EU-Gesetz für digitale Dienste legt großen Plattformen besondere Sorgfaltspflichten auf. Bei nachgewiesenen Verstößen kann die EU-Kommission ein Bußgeld von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen.

Die deutsche Verbraucherzentrale warnt schon länger vor Temu. Der Online-Marktplatz und die dazu gehörende Handy-App lockten mit extremen Schnäppchen wie Kopfhörern für drei Euro, einer Smartwatch für 16 Euro oder Wanderschuhen für elf Euro. Die No-Name-Produkte seien allerdings von schlechter Qualität, einen Kundenservice gebe es nicht und viele Waren kämen gar nicht erst an, kritisieren die Verbraucherschützer.

Temu macht sich zudem wie Shein und andere Anbieter zunutze, dass der Zoll in der EU nur Päckchen mit einem Sachwert von mindestens 150 Euro kontrolliert und erst dann Abgaben anfallen. Bei der Lieferung müssen die Käuferinnen oder Käufer laut Verbraucherzentrale aber in vielen Fällen Einfuhrumsatz- und Verbrauchssteuern nachzahlen. Das vermeintliche Schnäppchen ist damit teurer als gedacht.

Hinter Temu steht die chinesische PDD Holding. Verbraucherschützer in mehreren europäischen Ländern hatten zuletzt in Brüssel Beschwerde gegen Temu eingereicht. Sie werfen dem Unternehmen vor, Nutzerinnen und Nutzer mit "manipulativen Techniken" dazu zu bringen, mehr Geld auf der Plattform auszugeben.

(L.Svenson--DTZ)

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