Deutsche Tageszeitung - Energiewirtschaft fordert schnelle Umsetzung von Kraftwerksgesetz

Energiewirtschaft fordert schnelle Umsetzung von Kraftwerksgesetz


Energiewirtschaft fordert schnelle Umsetzung von Kraftwerksgesetz
Energiewirtschaft fordert schnelle Umsetzung von Kraftwerksgesetz / Foto: © AFP

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fordert die schnelle Umsetzung eines Gesetzes zum Bau neuer Gaskraftwerke. "Der Zubau von steuerbarer Stromerzeugungskapazität wird immer dringlicher", erklärte der Verband in Berlin am Montag. Grundlage der neuen Regeln sollte demnach das noch von der Ampel-Koalition geplante Kraftwerksicherheitsgesetzes sein.

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Basierend auf diesem Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) sollte der Bau neuer Gaskraftwerke ausgeschrieben werden, die Kohlemeiler ersetzen und später auf Wasserstoff umgestellt werden sollen. Demnach sollten zunächst Gaskraftwerke mit einer Leistung von fünf Gigawatt ausgeschrieben werden, die ab dem achten Jahr der Inbetriebnahme vollständig mit Wasserstoff betrieben werden müssen. Der Kohleausstieg, also die Abschaltung der letzten Kohlekraftwerke, ist gesetzlich bis spätestens 2038 vorgesehen.

Das KWSG wurde jedoch wegen des Bruchs der Ampel-Koalition nicht mehr umgesetzt. Der BDEW setzt sich nun dafür ein, den alten Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium mit so wenigen Anpassungen "wie möglich" und so vielen "wie nötig" umzusetzen. "Denn nach mehreren Rückschlägen muss das KWSG jetzt sitzen", forderte die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Kerstin Andreae.

Ihr Verband unterstütze die neue Bundesenergieministerin Katherina Reiche (CDU), "jetzt sehr zügig den Weg für den Zubau von steuerbaren Kraftwerken freizumachen". Anpassungen soll es demnach etwa geben, wenn Kraftwerksbetreiber später nicht auf Wasserstoff umsteigen können, weil die Infrastruktur oder die Menge an Wasserstoff nicht ausreicht. Dann sollte der Betreiber nach BDEW-Ansicht nicht die gesamte Förderung zurückzahlen müssen.

Der Referentenentwurf der ehemaligen Regierung sah für den Fall, dass die Unternehmen nicht rechtzeitig innerhalb der acht Jahre umrüsten, Strafen und Rückzahlungsverpflichtungen vor. Eine Ausnahme ist bereits vorgesehen, falls Kraftwerke nicht an das Kernnetz angeschlossen werden können.

Der BDEW fordert, schnell mit den Ausschreibungen zu beginnen. "Würden die KWSG-Ausschreibungen gleich Anfang 2026 starten, so ist davon auszugehen, dass die ersten neuen Kraftwerke Ende 2030/Anfang 2031 in Betrieb gehen können", erklärte Andreae.

(P.Hansen--DTZ)

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