Deutsche Tageszeitung - EU-Parlament will gegen Verstümmlung von Hunden und Katzen vorgehen

EU-Parlament will gegen Verstümmlung von Hunden und Katzen vorgehen


EU-Parlament will gegen Verstümmlung von Hunden und Katzen vorgehen
EU-Parlament will gegen Verstümmlung von Hunden und Katzen vorgehen / Foto: © AFP/Archiv

Einer Katze die Ohren kürzen, einem Hund den Schwanz abschneiden oder die Stimmbänder kappen: Das Europaparlament will solche Verstümmlungen künftig größtenteils verbieten. Die Abgeordneten stimmten am Donnerstag in Straßburg für ein Gesetz, das Züchtern in der EU eine Reihe von Einschränkungen vorschreibt. In Zukunft sollen zudem alle Hunde und Katzen einen Chip mit Angaben zu Alter, Geschlecht und Herkunft tragen.

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Durch die Chips sollen fünf Jahre nach Inkrafttreten des geplanten Gesetzes alle Hunde, weitere fünf Jahre später auch alle Katzen in der EU identifizierbar sein. Züchter, Tierheime und private Halter sollen ihre Haustiere dafür zum Tierarzt bringen, der einen Chip unter der Haut einsetzt. Wer für die tausenden Streuner auf den Straßen europäischer Länder zuständig ist, bleibt allerdings unklar.

Die EU will vor allem dem illegalen Handel mit Hunden und Katzen einen Riegel vorschieben. Nach Schätzungen der EU-Kommission verdienen Händler in der EU jährlich insgesamt rund 1,3 Milliarden Euro mit dem Verkauf der Tiere. Viele von ihnen leben in zu kleinen Käfigen, bekommen nicht genug Nahrung oder die nötigen Impfungen.

Tierheime sollen vor der Abgabe eines Tieres zudem überprüfen, ob die künftige Pflegefamilie geeignet ist. Das Parlament nimmt zudem die Halter in die Pflicht. "Die Sorge für ein Tier erfordert finanzielle Mittel. Es ist verboten, das Tier auszusetzen, nachdem Sie es in Ihre Obhut genommen haben", heißt es im am Donnerstag beschlossenen Text.

Das Gesetz soll EU-weite Mindeststandards für die Haltung festlegen. Verstümmlungen wären nur noch aus medizinischen Gründen und unter Narkose erlaubt, gewaltsame Dressiermethoden wie elektrische Halsbänder verboten. Für das Training von Hunden der Polizei, im Militär und beim Zoll sind einige Ausnahmen vorgesehen.

Qualvolle Zuchten wir zu kurze Beine oder flache Schnauzen sollen zudem, nicht mehr extremer werden. Um die Anreize dafür zu verringern, sollen Tiere mit übertriebenen Merkmalen oder Verstümmlungen nicht mehr an Schönheitswettbewerben teilnehmen dürfen.

Das Gesetz soll Züchtern zudem die Inzucht zwischen Elterntieren und ihren Nachkommen zweier Generationen sowie zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern verbieten. Weder zu junge noch zu alte Tiere sollen für die Zucht missbraucht werden, weibliche Katzen und Hunde spätestens nach drei Würfen in zwei Jahren eine Pause haben.

Das Europaparlament muss nun mit dem Rat der 27 EU-Mitgliedsländer über das Gesetz verhandeln. Bis die Vorgaben tatsächlich in Kraft treten, dürfte es deshalb noch mehrere Monate dauern.

(T.W.Lukyanenko--DTZ)

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