Deutsche Tageszeitung - Urteil: Apple Watch darf nicht als "CO2 neutrales Produkt" beworben werden

Urteil: Apple Watch darf nicht als "CO2 neutrales Produkt" beworben werden


Urteil: Apple Watch darf nicht als "CO2 neutrales Produkt" beworben werden
Urteil: Apple Watch darf nicht als "CO2 neutrales Produkt" beworben werden / Foto: © GETTY IMAGES NORTH AMERICA/AFP

Der US-Technologiekonzern Apple darf Smartwatch-Modelle nicht als "CO2-neutrales Produkt" anpreisen: Das Landgericht Frankfurt am Main entschied am Dienstag, Apple müsse diese Art der Werbung unterlassen. Sie sei irreführend und verstoße gegen das Wettbewerbsrecht. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH). (Az. 3-06 O 8/24)

Textgröße ändern:

Apple hatte sich laut Mitteilung des Gerichts darauf berufen, zum CO2-Ausgleich ein Eukalyptuswaldprojekt in Paraguay zu betreiben. Die Pachtverträge in Bezug auf 75 Prozent der Projektfläche bestünden aber nur bis 2029, eine CO2-Kompensation sei daher lediglich bis 2029 gewährleistet, kritisierte die Vorsitzende Richterin. Apple habe nicht nachweisen können, dass sämtliche Pachtverträge verlängert würden. Verbraucher würden aber davon ausgehen, dass eine CO2-Kompensation bis in das Jahr 2050 gesichert sei.

Die DUH begrüßte das Urteil. Die Werbung sei wegen der kurzen Projektlaufzeit nicht haltbar, erklärte die Organisation. Zudem seien Eukalyptusmonokulturen keine naturbelassenen Wälder; die schnellwachsenden Bäume verbrauchten enorme Mengen an Wasser und seien in Dürreperioden sehr leicht entzündlich. Das stelle die dauerhafte Kohlenstoffspeicherung noch zusätzlich in Frage.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig; Apple kann Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main einlegen.

(Y.Leyard--DTZ)

Empfohlen

Städtetag fordert Aufwertung des Hitzeschutzes in Kommunen

Angesichts der anhaltend hohen Temperaturen fordert der Deutsche Städtetag eine Aufwertung des Hitzeschutzes in den Kommunen. Derzeit seien dies lediglich freiwillige Aufgaben, die "nur aus den Geldern bezahlt werden, die am Ende überhaupt noch übrig bleiben", sagte der Städtetags-Vizepräsident und Saarbrücker Oberbürgermeister Uwe Conradt (CDU) am Freitag dem RBB-Inforadio. Er warb dafür, den Hitzeschutz zu einer kommunalen Pflichtaufgabe zu machen.

Umweltorganisationen erringen Teilerfolg im Klimaprozess gegen TotalEnergies

Mehrere Umweltorganisationen haben in einem Klimaprozess gegen den Energiekonzern TotalEnergies einen Teilerfolg errungen. Ein Pariser Gericht verpflichtete das Unternehmen am Donnerstag, künftig auch die indirekten CO2-Emissionen in seinen Pflichtbericht zu Umwelt- und Gesundheitsrisiken aufzunehmen. Die Richter verzichteten jedoch darauf, dem Konzern konkrete Maßnahmen zur Reduzierung seines Öl- und Gasgeschäftes aufzuerlegen, wie die Kläger es gefordert hatten.

Hitzewelle in Frankreich: Drei Atomreaktoren abgeschaltet

Wegen der massiven Hitzewelle in Frankreich sind inzwischen drei Atomreaktoren abgeschaltet. Betroffen sind die Atomkraftwerke Bugey nahe Lyon an der Rhône, Nogent-sur-Seine westlich von Paris und Golfech im Süden des Landes. Grund seien "Umweltbedingungen", teilte der Kraftwerkbetreiber EDF am Donnerstag mit. Konkret geht es darum, die Temperatur der durch die Hitzewelle bereits aufgewärmten Flüsse durch das Kühlwasser der Reaktoren nicht noch weiter zu erhöhen.

Bundestag stimmt über "Recht auf Reparatur" auf

Der Bundestag entscheidet am Donnerstag (ab 21.25 Uhr) über ein "Recht auf Reparatur" bei Geräten wie Smartphones, Waschmaschinen und Kühlschränken. Mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung einer EU-Richtlinie "zur Förderung der Reparatur von Waren" will die Bundesregierung erreichen, dass bestimmte Produkte häufiger und einfacher repariert werden. Der Entwurf sieht vor, dass Hersteller künftig verpflichtet werden, bestimmte Produkte mehrere Jahre zu einem angemessenen Preis zu reparieren.

Textgröße ändern: