Deutsche Tageszeitung - Für die Planungssicherheit: Elektroindustrie fordert Beibehaltung von Heizungsgesetz

Für die Planungssicherheit: Elektroindustrie fordert Beibehaltung von Heizungsgesetz


Für die Planungssicherheit: Elektroindustrie fordert Beibehaltung von Heizungsgesetz
Für die Planungssicherheit: Elektroindustrie fordert Beibehaltung von Heizungsgesetz / Foto: © AFP

Der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) fordert eine weitgehende Beibehaltung des umstrittenen Heizungsgesetzes. "Alle dargestellten Zahlen aktuell, auch Rechtsgutachten und so weiter, und auch die Marktentwicklungen zeigen: Beim Verbraucher ist es eigentlich angekommen", sagte Kerstin Stratmann vom ZVEI am Mittwoch. Die Bundesregierung dürfe nun durch eine Abschaffung der sogenannten 65-Prozent-Regel "nicht nochmal für neue Verunsicherungen sorgen".

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Die Regelung aus der als "Heizungsgesetz" bekannt gewordenen Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) der Ampel-Regierung besagt, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Die Vorgabe ist auch Streitpunkt in der von der aktuellen Bundesregierung in Aussicht gestellten erneuten Reform: Die SPD will an den 65 Prozent grundsätzlich festhalten, die Union nicht.

Der Elektroindustrieverband stellte am Mittwoch zusammen mit der Initiative Klimaneutrales Deutschland eine Studie vor, derzufolge das Interesse an Technologien wie der Wärmepumpe grundsätzlich hoch ist. Es müsse allerdings bei "verlässlicher Förderung bleiben", betonte Stratmann. Das Wichtigste sei jedoch, dass die Bundesregierung "endlich für Planbarkeit und Verlässlichkeit sorgt, wo sie aktuell nicht mit glänzt".

Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag eine weitreichende Überarbeitung des sogenannten Heizungsgesetzes vereinbart. Der Vorschlag dafür sollte längst stehen, bislang konnten sich die beteiligten Ministerien und Fraktionen aber nicht einigen. "Wir sehen den politischen Handlungsdruck, das Heizungsgesetz in irgendeiner Form anzupassen", sagte Stratmann. Zumindest das "Ambitionsniveau" des Gesetzes sollte jedoch beibehalten werden.

(L.Møller--DTZ)

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