Bundestag setzt Abstimmung über Heizungsgesetz für Freitag auf Tagesordnung
Der Bundestag hat die finale Abstimmung über das umstrittene Heizungsgesetz für diesen Freitag auf die Tagesordnung gesetzt. Die Ampel-Fraktionen stimmten am Dienstag gegen den Widerstand von Union, AfD und Linken für die Beratung des sogenannten Gebäudeenergiegesetzes in zweiter und dritter Lesung am Ende der laufenden Bundestagswoche. Oppositionsabgeordnete kritisieren den Schritt scharf.
Das GEG sieht vor, dass neu eingebaute Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, was klassische Öl- und Gasheizungen nicht leisten können. Diese Vorgaben sollen ab 2024 zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten gelten. Bei allen anderen Gebäuden sollen die Kommunen zuerst Wärmepläne vorlegen.
Die Ampel-Fraktionen wollten dieses im Vergleich zum ursprünglichen Regierungsbeschluss bereits stark abgeänderte Gesetz noch kurz vor der Sommerpause verabschieden. Auf Antrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann machte das Bundesverfassungsgericht dem jedoch einen Strich durch die Rechnung, weil mehr Zeit für die Beratung des Textes nötig sei.
Aus denselben Gründen kam nun erneut scharfe Kritik am Abstimmungstermin am Freitag. Unionsfraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei (CDU) warf den Ampel-Fraktionen vor, das Gesetz aus Angst vor einer wirklichen parlamentarischen Beratung "durchpeitschen" zu wollen. Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes habe sich wegen der Sommerpause des Bundestages nichts geändert, sagte er. "Es gab keine Expertenanhörung, es gab keine Ausschusssitzung."
Die Sommerpause sei lediglich sitzungsfreie Zeit, kein "Urlaub", sagte der FDP-Fraktionsgeschäftsführer Johannes Vogel. Die Opposition hätte in dieser Zeit sehr wohl an Änderungsanträgen für das Gesetz arbeiten können, um diese nun einzubringen. "Sie haben jetzt immer noch vier Tage Zeit, Änderungsanträge einzubringen. Legen Sie sich doch mal richtig ins Zeug", sagte die Grünen-Fraktionsgeschäftsführerin Irene Mihalic in Richtung Opposition.
CDU-Mann Heilmann erwägt, erneut vor dem Verfassungsgericht gegen das Vorgehen der Regierungsparteien zu klagen. Am Dienstagmittag wollte er vor die Presse treten und nähere Einzelheiten nennen.
(G.Khurtin--DTZ)