Deutsche Tageszeitung - Berliner Kammergericht bestätigt Verurteilung von Klimaaktivist wegen Nötigung

Berliner Kammergericht bestätigt Verurteilung von Klimaaktivist wegen Nötigung


Berliner Kammergericht bestätigt Verurteilung von Klimaaktivist wegen Nötigung
Berliner Kammergericht bestätigt Verurteilung von Klimaaktivist wegen Nötigung / Foto: © AFP/Archiv

Das Berliner Kammergericht hat die Verurteilung eines Klimaaktivisten wegen Nötigung durch die Teilnahme an einer Straßenblockade bestätigt. Die Revision des 62-Jährigen wurde verworfen, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Es betonte, dass es immer auf den Einzelfall ankomme.

Textgröße ändern:

Der Mann hatte sich demnach zusammen mit anderen Aktivisten der Gruppe Letzte Generation im Februar 2022 auf eine Straße im Bezirk Spandau gesetzt. Einige von ihnen hätten sich dort festgeklebt, der 62-Jährige aber nicht. Der Straßenverkehr sei für 20 Minuten blockiert worden. Mindestens 50 Fahrzeuge hätten nicht ausweichen können und festgesteckt.

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilte den Angeklagten im Januar 2023 wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro. Dagegen legte der Mann Berufung ein. Das Landgericht reduzierte die Zahl der Tagessätze im Juli auf 20, ließ die Verurteilung wegen Nötigung aber bestehen.

Deswegen wandte sich der 62-Jährige an das Kammergericht als die nächsthöhere Instanz. Dieses wertete seine Teilnahme an der Straßenblockade nun aber ebenfalls als Nötigung. Dabei dürfe es keine pauschale Bewertung geben, erklärte das Gericht. Es komme immer auf die Umstände des Einzelfalls an. Im Strafgesetzbuch ist geregelt, dass bei Nötigung die sogenannte Verwerflichkeit geprüft wird.

Das Kammergericht erklärte nun, dass in der Rechtsprechung verschiedene Abwägungskriterien entwickelt worden seien. Dazu gehörten die Ankündigung und die Dauer einer Blockade, ihre Art und ihr Ausmaß, die Motive eines Angeklagten und die Zielrichtung der Demonstration. Diese seien als Orientierung und Leitlinie zu verstehen, nicht als in jeder Konstellation zwingende oder abschließende Aufzählung.

Im aktuellen Fall ist die Verurteilung wegen Nötigung nun rechtskräftig. Der 62-Jährige muss die 20 Tagessätze zu je 30 Euro, also insgesamt 600 Euro Geldstrafe zahlen.

(V.Sørensen--DTZ)

Empfohlen

Rund 3000 Hitzetote in Sommern 2023 und 2024 in Deutschland

n den Sommern 2023 und 2024 hat es in Deutschland jeweils rund 3000 Hitzetote gegeben. Ältere Menschen über 75 Jahren mit Vorerkrankungen wie Demenz oder Herzkreislauferkrankungen sind deutlich häufiger betroffen, wie das Umweltbundesamt (UBA) am Dienstag in Dessau auf Basis einer vom Bundesumweltministerium in Auftrag gegebenen Studie mitteilte.

2100 Euro Geldstrafe für Klimaaktivist wegen Farbattacke auf Hamburger Rathaus

Wegen einer Farbattacke auf das Hamburger Rathaus ist ein Klimaaktivist am Montag zu einer Geldstrafe von 2100 Euro verurteilt worden. Ein Amtsgericht sprach den Mann nach Angaben einer Gerichtssprecherin der gemeinschädlichen Sachbeschädigung schuldig. Dieser gestand die Tat vom März 2023 demnach. Gemeinsam mit einem weiteren Aktivisten hatte der Angeklagte mit einem Feuerlöscher orangene Farbe auf den Eingang und die Fassade des Hamburger Rathauses gesprüht.

Kretschmer fordert Klimaneutralität erst ab dem Jahr 2050

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hat eine Anpassung von Deutschlands Klimazielen gefordert. "Es reicht, wenn Deutschland 2050 klimaneutral wirtschaftet", sagte Kretschmer der "Wirtschaftswoche" laut einer Vorabmeldung von Sonntag. Gerade wenn Deutschland wieder auf Wachstumskurs kommen wolle, seien Energiesicherheit und -preise zentral. Nach dem Klimaschutzgesetz soll Deutschland 2045 klimaneutral sein - Kretschmer fordert also eine Verschiebung um fünf Jahre.

Klimaklage aus Peru gegen RWE abgewiesen - Gericht sieht Konzerne aber grundsätzlich in Verantwortung

Das Oberlandesgericht in Hamm hat im Verfahren um mögliche Klimaschäden in Peru die grundsätzliche Verantwortung großer Energiekonzerne festgestellt - die konkrete Klage eines peruanischen Bauerns gegen das Unternehmen RWE aber abgelehnt. Eine Entschädigung durch RWE für den Peruaner wegen der Bedrohung seines Hauses im Zuge der Klimaerwärmung lehnte das Gericht am Mittwoch ab. Klimaschutzaktivisten halten die Entscheidung dennoch für einen "Meilenstein", weil sie anderen Klimaklagen den Weg bereiten könnte.

Textgröße ändern: