Deutsche Tageszeitung - BUND klagt in Karlsruhe auf Erhalt von Natur und Artenvielfalt

BUND klagt in Karlsruhe auf Erhalt von Natur und Artenvielfalt


BUND klagt in Karlsruhe auf Erhalt von Natur und Artenvielfalt
BUND klagt in Karlsruhe auf Erhalt von Natur und Artenvielfalt / Foto: © AFP

Die Umweltschutzorganisation BUND will die Bundesregierung durch eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu einer umfassenden Gesetzgebung für den Schutz von Natur und Artenvielfalt zwingen. Diese müsse "einen sofortigen Stopp des Biodiversitätsverlusts und koordinierte Schritte zur Wiederherstellung von biologischer Vielfalt" vorsehen, forderte die Organisation am Mittwoch in Berlin. Laut BUND ist die bereits am Dienstagabend eingereichte Klage die weltweit erste dieser Art vor einem obersten Gericht.

Textgröße ändern:

"Das Tempo bei Artensterben und Naturzerstörung ist noch dramatischer als die Geschwindigkeit der Klimakrise", erklärte der BUND, der zusammen mit mehreren Einzelpersonen in Karlsruhe klagen will. Ein Drittel aller Arten in Deutschland und der Welt seien gefährdet, sagte die stellvertretende BUND-Vorsitzende Myriam Rapior bei einer Pressekonferenz in Berlin. "Tagtäglich verlieren wir 150 Arten."

Der Biodiversitätsverlust sei dabei "menschengemacht", betonte Rapior. Sie nannte dabei intensive Landnutzung, Verschmutzung und den Klimawandel. Ohne intakte Ökosysteme, Bodenneubildung, funktionierende Bestäubung und Süßwasserkreisläufe ist laut BUND "die menschliche Existenz langfristig bedroht".

Vorbild für die Klage ist die Klima-Verfassungsbeschwerde, die der BUND 2018 zusammen mit dem Solarenergie-Förderverein vor das Bundesverfassungsgericht brachte und der sich mehrere Einzelpersonen anschlossen. Die Klage hatte Erfolg, Karlsruhe erklärte das damalige Klimaschutzgesetz 2021 für teilweise verfassungswidrig. Es sah die vielfach jungen Einzelkläger in ihren Freiheitsrechten verletzt, erklärte die Verbände aber nicht für beschwerdebefugt. Der BUND hofft laut Prozessvertreterin Franziska Heß nun, dass sich diese Einschätzung ändert.

Unter den jetzigen Klägern sind aber erneut Einzelpersonen, neben der stellvertretenden BUND-Bundesvorsitzenden Myriam Rapior auch der Schauspieler Hannes Jaenicke und der Naturschützer Christof Martin. Die Kläger wollen in Karlsruhe geltend machen, dass ihre im Grundgesetz geschütztes Rechte auf Leben und Gesundheit, Eigentum und Freiheit durch die Folgen eines fortschreitenden Biodiverstitätsverlusts verletzt werden.

Konkret fordert der BUND von der Politik klare Einschränkungen für das Ausmaß der Tierhaltung und des Pestizideinsatzes, wie der BUND-Landesvorsitzende Sachsen, Felix Ekardt, sagte. "Wir brauchen da mengenmäßige Beschränkungen."

Auch die im Juni verabschiedete EU-Wiederherstellungsverordnung lasse der Politik "viel zu lange Zeit" und sei "in ihren Anforderungen zu ungenau", argumentieren die Kläger. Die EU-Vorgaben seien zudem "voll von Ausnahmen", sagte Ekardt. Die Bundesregierung hatte jüngst auf Anfrage der Unionsfraktion erklärt, sie wolle bis September 2026 einen "Nationalen Wiederherstellungsplan" zur Umsetzung des EU-Gesetzes vorlegen.

Es verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis 2030 je mindestens 20 Prozent der Flächen und Meeresgebiete zu renaturieren. Bis 2050 sollen dann alle "sanierungsbedürftigen Ökosysteme" erfasst werden. Dies betrifft nicht nur Naturschutzgebiete betreffen, sondern auch bewirtschaftete Flächen wie Wälder, Felder und auch städtische Gebiete. Die Mitgliedstaaten setzten allerdings eine Reihe von Ausnahmen durch.

(A.Nikiforov--DTZ)

Empfohlen

Umweltminister Schneider will mit Extremsegler Herrmann für Meeresschutz werben

Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) will zum Auftakt der UN-Ozeankonferenz in Nizza gemeinsam mit dem Extremsegler Boris Herrmann für mehr Meeresschutz werben. Schneider nehme gemeinsam mit Herrmann an der Jungfernfahrt des Forschungsschiffs "Malizia Explorer" am Sonntag teil, sagte eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums am Freitag in Berlin. Ziel sei es, "gemeinsam auf das wichtige Thema Ozeanschutz und Meeeresforschung aufmerksam zu machen".

Rund 3000 Hitzetote in Sommern 2023 und 2024 in Deutschland

n den Sommern 2023 und 2024 hat es in Deutschland jeweils rund 3000 Hitzetote gegeben. Ältere Menschen über 75 Jahren mit Vorerkrankungen wie Demenz oder Herzkreislauferkrankungen sind deutlich häufiger betroffen, wie das Umweltbundesamt (UBA) am Dienstag in Dessau auf Basis einer vom Bundesumweltministerium in Auftrag gegebenen Studie mitteilte.

2100 Euro Geldstrafe für Klimaaktivist wegen Farbattacke auf Hamburger Rathaus

Wegen einer Farbattacke auf das Hamburger Rathaus ist ein Klimaaktivist am Montag zu einer Geldstrafe von 2100 Euro verurteilt worden. Ein Amtsgericht sprach den Mann nach Angaben einer Gerichtssprecherin der gemeinschädlichen Sachbeschädigung schuldig. Dieser gestand die Tat vom März 2023 demnach. Gemeinsam mit einem weiteren Aktivisten hatte der Angeklagte mit einem Feuerlöscher orangene Farbe auf den Eingang und die Fassade des Hamburger Rathauses gesprüht.

Kretschmer fordert Klimaneutralität erst ab dem Jahr 2050

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hat eine Anpassung von Deutschlands Klimazielen gefordert. "Es reicht, wenn Deutschland 2050 klimaneutral wirtschaftet", sagte Kretschmer der "Wirtschaftswoche" laut einer Vorabmeldung von Sonntag. Gerade wenn Deutschland wieder auf Wachstumskurs kommen wolle, seien Energiesicherheit und -preise zentral. Nach dem Klimaschutzgesetz soll Deutschland 2045 klimaneutral sein - Kretschmer fordert also eine Verschiebung um fünf Jahre.

Textgröße ändern: