Deutsche Tageszeitung - Erste EU-Zulassung von Insekten als Nahrungsmittel rückt näher

Erste EU-Zulassung von Insekten als Nahrungsmittel rückt näher


Erste EU-Zulassung von Insekten als Nahrungsmittel rückt näher
Erste EU-Zulassung von Insekten als Nahrungsmittel rückt näher / Foto: ©

Der gelbe Mehlwurm könnte das erste offiziell für den Verzehr in der EU zugelassene Insekt werden. Die EU-Lebensmittelbehörde Efsa gab am Mittwoch eine positive Bewertung für die Nutzung des Insekts in der Nahrungsmittelindustrie ab. Demnach ist die Larvenform des Mehlwurmkäfers "sowohl als ganzes getrocknetes Insekt als auch in Pulverform" für den menschlichen Verzehr unbedenklich.

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Die im italienischen Parma ansässigen EU-Experten prüften einen Antrag auf Einstufung des gelben Mehlwurms als "neuartiges Lebensmittel". Die Larve enthält demnach in erster Linie Protein, Fett und Ballaststoffe. Der Verzehr sei daher "ernährungsphysiologisch nicht nachteilig". Toxizitätsstudien hätten zudem keine Sicherheitsbedenken ergeben. Kontaminierungen lägen lediglich vor, wenn das Futter der Insekten Giftstoffe enthalten habe, erklärte Efsa.

"Diese erste Risikobewertung der Efsa für ein Insekt als neuartiges Lebensmittel kann den Weg für die erste EU-weite Zulassung ebnen", erklärte der Efsa-Experte Ermolaos Ververis. Die EU und ihre Mitgliedstaaten könnten später auf Basis der Bewertung entscheiden, den gelben Mehlwurm als Zutat für Proteinriegel, Gebäck oder andere Lebensmittel zuzulassen.

Die EU hatte 2015 eine Verordnung erlassen, um die Bewertung und Zulassung innovativer Lebensmittel zu vereinfachen und europaweit zu zentralisieren. Seit Inkrafttreten dieser Verordnung 2018 ist Efsa maßgeblich an den Zulassungsverfahren beteiligt. Nach Angaben der Behörde stehen derzeit die Risikobewertungen von 14 weiteren Insekten-Produkten aus.

Insekten gelten dank ihrer geringeren Umweltbelastung und ihres hohen Nährwerts als nachhaltige Proteinquelle. In vielen Teilen der Erde sind Grillen, Heuschrecken oder Mehlwürmer bereits Alltagskost. In Europa ist der Verkauf von Lebensmittel mit Insekten nicht grundsätzlich verboten, fristet bislang aber ein Nischendasein.

(N.Loginovsky--DTZ)

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