Deutsche Tageszeitung - Euro-Staaten dürfen Barzahlung an öffentliche Stellen im Ausnahmefall einschränken

Euro-Staaten dürfen Barzahlung an öffentliche Stellen im Ausnahmefall einschränken


Euro-Staaten dürfen Barzahlung an öffentliche Stellen im Ausnahmefall einschränken
Euro-Staaten dürfen Barzahlung an öffentliche Stellen im Ausnahmefall einschränken / Foto: ©

Die Mitgliedsstaaten der Eurozone können Ausnahmen bei der Verpflichtung zur Annahme von Bargeld durch ihre Verwaltung machen - wenn diese im öffentlichen Interesse liegen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag im Fall von zwei Hessen, die den Rundfunkbeitrag bar bezahlen wollen. Der Hessische Rundfunk (HR) akzeptiert nur Lastschrift oder Überweisung, weswegen die beiden Männer vor Gericht zogen. (C-422/19 und C-423/19)

Textgröße ändern:

Die Sache ging bis vors Bundesverwaltungsgericht. Dieses stellte fest, dass die Satzung des HR gegen Bundesrecht verstößt, demzufolge Euro-Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel sind. Allerdings war es sich nicht sicher, ob das Bundesrecht in dem Punkt mit EU-Recht in Einklang steht - die EU hat nämlich die ausschließliche Zuständigkeit für die Währungspolitik. Darum bat das Bundesverwaltungsgericht den EuGH um Auslegung des EU-Rechts. Es fragte den Gerichtshof auch, ob ein Mitgliedsstaat die Barzahlung einer "hoheitlich auferlegten" Geldleistungspflicht, wie es der Rundfunkbeitrag ist, ausschließen kann.

Die europäischen Richter kamen zu dem Schluss, dass die EU solche Ausnahmen nicht in jedem Einzelfall regeln muss. Solange die Zahlung mit Bargeld in der Regel möglich sei, seien die Mitgliedsstaaten für die Modalitäten der Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen zuständig. Ein Land könne also eine Maßnahme erlassen, die seine öffentliche Verwaltung zur Annahme von Barzahlungen verpflichtet. Gleichzeitig könne es aber auch Ausnahmen definieren, wenn dies im öffentlichen Interesse sei.

Beispielsweise liege es im öffentlichen Interesse, dass öffentlichen Stellen keine unangemessenen Kosten durch die Eintreibung von Forderungen entstehen. Dies könnte eine Einschränkung der Barzahlung rechtfertigen, so der EuGH.

Ob eine solche Einschränkung beim Rundfunkbeitrag verhältnismäßig ist, muss nun das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, das für den konkreten Fall zuständig ist. Die europäischen Richter wiesen aber darauf hin, dass andere Zahlungsmethoden als die Barzahlung möglicherweise nicht allen Beitragspflichtigen leicht zugänglich seien.

(P.Vasilyevsky--DTZ)

Empfohlen

"Wunderschöner Anblick": Artemis-Crew hat Hälfte der Strecke zum Mond zurückgelegt

Die Astronauten der Artemis-2-Mission haben mehr als die halbe Strecke zum Mond zurückgelegt und einen fantastischen Blick auf den Erdtrabanten wie auch die Erde. "Wir können den Mond gerade aus der Luke sehen, es ist ein wunderschöner Anblick", sagte die US-Astronautin Christina Koch am Samstagmorgen (MESZ) während einer Live-Übertragung der Nasa. Die US-Raumfahrtbehörde veröffentlichte derweil faszinierende Aufnahmen von der Erde, die von der Orion-Raumkapsel aus aufgenommen wurden.

Deutschland und weitere Länder fordern EU zu Prüfung von Übergewinnsteuer auf

Deutschland und vier andere europäische Staaten haben die EU aufgefordert, Maßnahmen für eine Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne zu prüfen. Eine solche sei bereits 2022 als Notfallreaktion auf hohe Energiepreise genutzt worden, heißt es in einem Brief an EU-Klimakommissar Wopke Hoekstra, welcher der Nachrichtenagentur AFP am Samstag vorlag. "Angesichts der derzeitigen Marktverzerrungen und finanzpolitischen Zwänge" sollte die Europäische Kommission nun "zügig" ein ähnliches EU-weites Instrument ausarbeiten.

ADAC: Neue Preisregel für Tankstellen hat Preisniveau nicht reduziert

Der ADAC hat nach knapp drei Tagen ein vorläufiges negatives Fazit zu der von der Bundesregierung eingeführten Preisregel für Tankstellen gezogen. "Aus Sicht des ADAC hat die Umstellung auf das sogenannte Österreich-Modell das hohe Preisniveau nicht reduziert", erklärte der Club am Freitag. "Stattessen hat es die Entwicklung nach oben eher befördert."

DIHK: Jeder sechste Industriebetrieb verdient durch Verteidigungsindustrie

Jeder sechste Industriebetrieb in Deutschland ist nach Angaben der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) bereits in die Wertschöpfungskette der Verteidigungsindustrie eingebunden. Besonders hoch sei der Anteil mit 36 Prozent im Fahrzeugbau, zitierte die "Wirtschaftswoche" am Freitag aus einer Sonderauswertung der aktuellen DIHK-Konjunkturumfrage. Demnach sehen fast ein Drittel der befragten Industrieunternehmen Chancen für das eigene Geschäftsmodell in der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie.

Textgröße ändern: