Deutsche Tageszeitung - Bundesgerichtshof trifft erste Entscheidung zum Thermofenster bei Daimler

Bundesgerichtshof trifft erste Entscheidung zum Thermofenster bei Daimler


Bundesgerichtshof trifft erste Entscheidung zum Thermofenster bei Daimler
Bundesgerichtshof trifft erste Entscheidung zum Thermofenster bei Daimler / Foto: ©

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Rahmen des Dieselskandals erstmals eine Entscheidung zum sogenannten Thermofenster bei einem Pkw von Daimler veröffentlicht. Er hob laut Mitteilung vom Dienstag ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln (OLG) auf, demzufolge dem Kläger kein Schadenersatz zusteht. Es ging dabei allerdings nicht um inhaltliche Fragen. (Az. VI ZR 433/19)

Textgröße ändern:

Der Kläger kaufte im Jahr 2012 einen neuen Mercedes-Benz C 220 CDI. Das ist kein Modell, das vom Kraftfahrtbundesamt zurückgerufen wurde. Das Auto arbeitet allerdings mit einem Thermofenster: einer Abschalteinrichtung, die die Rückführung der Abgase bei kühleren Temperaturen reduziert. Der Kläger hielt dies für unzulässig und klagte auf Rückzahlung des Kaufpreises.

Vor dem Landgericht Köln und dem Oberlandesgericht hatte er damit keinen Erfolg. Die Gesetzeslage beim Thermofenster sei nicht eindeutig, entschied das OLG. Ohne konkrete Anhaltspunkte könne nicht unterstellt werden, dass Daimler in dem Bewusstsein gehandelt habe, möglicherweise eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden.

Dieses Urteil hob der BGH nun auf - allerdings nicht aus inhaltlichen Gründen. Vielmehr sei der Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör verletzt worden. Das OLG habe nämlich dessen Argument nicht berücksichtigt, dass Daimler im Typgenehmigungsverfahren unzutreffende Angaben über die Arbeitsweise des Abgasrückführungssystems gemacht habe. Dies muss noch geschehen; zudem soll das Unternehmen die Gelegenheit bekommen, darauf zu reagieren.

Hingegen sei das OLG zu Recht davon ausgegangen, dass Entwicklung und Einsatz eines Thermofensters für sich genommen nicht ausreichten, um einen Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu begründen, teilte der BGH mit.

Ende Mai 2020 hatte der Gerichtshof in einem ersten Urteil im VW-Dieselskandal entschieden, dass Volkswagen Käufern manipulierter Dieselautos grundsätzlich Schadenersatz zahlen muss. Diese Konstellation sei mit dem aktuellen Fall allerdings nicht zu vergleichen, erklärte der BGH. Hier fehle es an einem "derartigen arglistigen Vorgehen". Im März soll ein weiterer Fall eines Daimler-Thermofensters verhandelt werden.

(A.Stefanowych--DTZ)

Empfohlen

Bahn kauft mehr als 3000 neue Busse - auch bei chinesischem Hersteller

Die Deutsche Bahn plant die größte Anschaffung von Bussen in ihrer Unternehmensgeschichte. Das Unternehmen will nach eigenen Angaben rund 3300 Busse mit Hybrid- oder Elektroantrieb anschaffen, die für die Regionalverkehrstochter DB Regio in ganz Deutschland eingesetzt werden sollen. Der Hauptpartner soll dabei das Münchner Unternehmen MAN Truck & Bus werden. Etwa fünf Prozent der Neuanschaffungen sollen vom chinesischen Hersteller BYD aus seiner Produktion in Ungarn kommen, wie die Bahn am Samstag mitteilte.

Spahn zu Heizungsgesetz: Es darf keinen Zwang bei Heizungen im Bestand geben

In der Koalitionsdebatte um die Reform des Heizungsgesetzes hat Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) die Abschaffung aller Vorgaben zu neuen Heizanlagen in Bestandsbauten gefordert. "Das Heizungsgesetz abzuschaffen, heißt für uns, dass es keinen Zwang bei Heizungen im Bestand gibt", sagte Spahn dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Samstagsausgaben).

Bei Überschwemmungen zerstörte Ahrtalbahn wiedereröffnet

Mehr als vier Jahre nach der Hochwasserkatastrophe im rheinland-pfälzischen Ahrtal ist die damals zerstörte Strecke der Ahrtahlbahn wieder eröffnet worden. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU), Ministerpräsident Alexander Schweizer (SPD) und Bahn-Chefin Evelyn Palla nahmen am Freitag an der Eröffnungsfahrt teil. Ab Sonntag fahren auf der Strecke wieder zwei Regionalzuglinien im regulären Betrieb.

EU-Staaten einigen sich auf Paketabgabe auf Billigimporte - vor allem aus China

Im Kampf gegen Billigimporte aus Drittländern wird ab Juli in der EU eine Sonderabgabe von drei Euro auf kleinere Pakete aus Drittstaaten erhoben. Das beschlossen am Freitag die EU-Finanzminister. Die neue Regelung betrifft vor allem Sendungen von Billighändlern chinesischen Ursprungs wie Temu und Shein. Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßte die Abgabe als "ersten Schritt" zu fairem Wettbewerb.

Textgröße ändern: